Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Gesetz nicht verschärfen

3. März 2011 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) vertritt in der Vernehmlassung zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge die Ansicht, dass die Verordnungsentwürfe zu einer markanten zusätzlichen Regulierung der 2. Säule führen. In seiner Stellungnahme plädiert der SAV dafür, die Ausführungsbestimmungen der Verordnung im Geiste einer freiheitlichen 2. Säule zu formulieren und das Gesetz nicht noch zu verschärfen.

Die in die Vernehmlassung gegebenen Verordnungsentwürfe führen zu einer markanten zusätzlichen Regulierung der beruflichen Vorsorge. Diese macht die Führung der Vorsorgeeinrichtungen komplizierter und teurer. Die als Folge einzelner «Betriebsunfälle» immer engmaschiger geknüpften Bestimmungen werden zudem für die Milizorgane, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, je länger je unübersichtlicher.

Der SAV ist sich bewusst, dass dieser Regulierungsschub vom Gesetzgeber mit der «Strukturreform» weitgehend vorprogrammiert wurde. Der Verband vertritt aber mit Nachdruck die Auffassung, dass die Ausführungsbestimmungen der Verordnung im Geiste einer freiheitlichen 2. Säule zu formulieren sind und das Gesetz nicht noch verschärfen dürfen. Das gilt vor allem bei der Wahrnehmung von Delegationskompetenzen, die im übrigen – weil es sich um Eingriffe in die Gestaltungsfreiheit der Vorsorgeeinrichtungen handelt – im Gesetz klar verankert sein müssen.