Der Bund will Betriebe aufgrund der Frankenstärke administrativ entlasten. Er verschiebt zwei statistische Erhebungen um ein Jahr und prüft bei einer dritten eine Reduktion.
| Roland A. Müller
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat zur administrativen Entlastung der Unternehmen das Bundesamt für Statistik (BFS) beauftragt, wegen der Frankenstärke kurzfristige und temporäre Massnahmen zu ergreifen. Insgesamt sei mit einer für die Unternehmen spürbaren Entlastung zu rechnen, teilt das EDI mit. Die beteiligten Partner seien über die Massnahmen vororientiert worden.
Erstens wird die Erhebung zur betrieblichen Weiterbildung um ein Jahr verschoben. Der Informationsbedarf im Bereich der betrieblichen Weiterbildung sei zwar sowohl national wie international ausgewiesen, schreibt das EDI. Es rechnet aber nicht damit, dass die Verschiebung um ein Jahr zu einer gravierenden Informationslücke führen könnte.
Zweitens wird die Erhebung über Forschung und Entwicklung (F&E) ebenfalls um ein Jahr verschoben. Die F&E-Erhebung ist bereits mehrmals im Vierjahresrhythmus durchgeführt worden. Die daraus gewonnenen Kenntnisse spielten eine wesentliche Rolle bei der Sicherung von Wettbewerbsvorteilen und der Marktpräsenz der Schweizer Unternehmen. Weil sich ein erhöhter Informationsbedarf gezeigt habe, werde mit einem neuen Konzept ein kürzerer Erhebungsabstand angestrebt. Das Prinzip dieser Erhebung sei nicht in Frage gestellt, die Verkürzung der Periodizität auf den Zweijahresrhythmus werde jedoch um ein Jahr hinausgeschoben.
Drittens wird die Verkleinerung der Stichprobe für die Lohnstrukturerhebung 2012 geprüft. Die heutige Lohnstrukturerhebung basiere auf einer relativ grossen Stichprobe, da der entsprechende Informationsbedarf hoch sei. Eine Verkleinerung dieser Stichprobe würde jedoch zu einer gewissen Entlastung der Unternehmen führen. Der Informationsverlust bei einer allfälligen Stichprobereduktion sei zurzeit in Abklärung.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.