Start für Unternehmens-Identifikationsnummer

17. Januar 2011 News

Jede Firma in der Schweiz erhält eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Das UID-Register, in dem die Nummern und die wichtigsten Identifikationsmerkmale der Unternehmen geführt werden, ist ab sofort öffentlich zugänglich.

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) am 1. Januar 2011 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) begonnen, jedem Unternehmen in der Schweiz eine eindeutige und übergreifende UID zuzuordnen. Die zahlreichen in der Verwaltung verwendeten Identifikationsnummern werden schrittweise durch die UID ersetzt. Dadurch soll die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung einfacher und effizienter werden, teilt das BFS mit. Die UID sei zudem eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des E-Governments und des elektronischen Datenaustausches.

«Notwendiges Minimum» bei den Daten
Für die Zuweisung, Verwaltung, Verwendung und Abfrage der UID wurde ein eigenständiges, teilweise öffentlich zugängliches Register aufgebaut. «Die in diesem UID-Register enthaltenen Daten zu den Unternehmen sind auf das für die Identifikation notwendige Minimum, wie Name oder Firma, die offizielle Sitzadresse, die UID sowie Hinweise auf bisherige Handelsregister- oder Mehrwertsteuer-Nummern beschränkt», schriebt des BFS.

Ab sofort ist das UID-Register für die Öffentlichkeit via Internet zugänglich. Zu Beginn enthält das Register die rund 500 000 im Handelsregister als aktiv eingetragenen Unternehmen. Im Laufe der kommenden Monate wird das Register dann kontinuierlich erweitert, bis alle Unternehmen erfasst sind.

Einführungsfristen liegen zwischen 3 und 5 Jahren
Für die Einführung der UID bei den verschiedenen Verwaltungsstellen und die Ablösung bestehender Identifikationsnummern (Mehrwertsteuer-Nummer, Handelsregister-Nummer, etc.), sind 3 bzw. 5 Jahre vorgesehen. Mit diesen Einführungsfristen soll sowohl den Unternehmen als auch der Verwaltung ausreichend Zeit gewährt werden, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.

Das BFS teilt allen betroffenen Unternehmen und registrierten UID-Einheiten in den kommenden Monaten die ihnen zugeteilte UID schriftlich mit. Zudem informiert das BFS über deren Führung und Verwendung sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten.