Start Familienzulagenregister: Zugang über Internet für Arbeitgeber

22. Dezember 2010 News

Der Bund will mit dem Familienzulagenregister dafür sorgen, dass für das gleiche Kind nicht mehrfach Familienzulagen bezogen werden. Das Register startet am 1. Januar 2011. Arbeitgeber und Eltern können über einen beschränkten Internet-Zugang überprüfen, ob und über welche Familienausgleichskasse für ein Kind bereits Zulagen bezogen werden.

Im Register sind die Informationen über Familienzulagen zentralisiert, die nach schweizerischem Recht für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland ausgerichtet werden. Sein Zweck ist primär mit Transparenz zu verhindern, dass für ein Kind mehrfach Familienzulagen bezogen werden, teilt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit. Im Weiteren soll es den Durchführungsstellen den Vollzug des Familienzulagengesetzes (FamZG) erleichtern und dem Bund und den Kantonen als Auskunftsstelle dienen. Das Familienzulagenregister wird durch die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV geführt und vom Bund finanziert.

1,7 Mio. Kinder und Jugendliche registriert
Gemäss aktueller Schätzung der Anzahl Kinder, für die eine Kinder- oder Ausbildungszulage ausgerichtet wird, werden im Familienzulagenregister rund 1,7 Mio. Kinder und Jugendliche registriert sein. Die Durchführungsstellen der Familienzulagen (rund 200 Familienausgleichs-, 35 Arbeitslosen- und 79 AHV-Ausgleichskassen) sind zum Datenaustausch mit dem Familienzulagenregister verpflichtet.

Um die Vollständigkeit und die Tagesaktualität des Registers zu gewährleisten, müssen sie eine neue Familienzulage oder eine Änderung innerhalb eines Arbeitstages ans Register melden (z.B. Ende der Ausbildung einer/s Jugendlichen, womit der Anspruch auf Familienzulagen endet). Das Bundesamt für Sozialversicherungen sorgt für die Einhaltung der Meldepflicht.

AHV-Versichertennummer und Geburtsdatum des Kindes als Zugang
Vollen Zugang zum Register haben ausschliesslich die Durchführungsstellen und deren Aufsichtsbehörden. Arbeitgeber und die Öffentlichkeit haben über Internet einen beschränkten Zugang zum Register. Für die Abfrage, ob und von welcher Stelle für ein Kind eine Familienzulage ausgerichtet wird, müssen die Versichertennummer der AHV und das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden.

Diese Abfragemöglichkeit erfüllt laut BSV ein sozialpolitisches Anliegen: Es komme immer wieder vor, dass der anspruchsberechtigte Elternteil die Familienzulage nicht an den Elternteil weiterleite, bei dem das Kind lebt. Dies obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet wäre, oder dass Eltern die Familienzulagen nicht für die Bedürfnisse ihrer Kinder verwenden. In diesen Fällen werde die Internetabfrage den betroffenen Elternteilen und mündigen Kindern erleichtern, zu ihrem Recht zu kommen.

Die Adresse für die Abfrage im Internet lautet: www.infoafam.zas.admin.ch