Die Sozialkommission des Ständerats teilt die Auffassung des Bundesrats, dass in den nächsten Jahren möglichst viele IV-Rentner in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Sie will die 6. IV-Reform nun rasch angehen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) trat an ihrer Sitzung mit 12 gegen 1 Stimme auf die 6. IV-Revision ein. Vorher hatte sich die Kommission dagegen ausgesprochen, zuerst abzuwarten, wie sich der Zustand der Invalidenversicherung (IV) aufgrund der bisherigen Reformschritte entwickelt. Die SGK-S lehnte mit 8 gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen einen entsprechenden Ordnungsantrag ab.
Die Kommission habe die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision grundsätzlich begrüsst, teilte sie mit. Es seien aber auch Zweifel geäussert worden, ob es tatsächlich gelingen werde, bis 2018 16 800 IV-Rentner zurück in den Arbeitsmarkt zu bringen und damit 12 500 volle IV-Renten überflüssig zu machen. Die SGK-S wird an ihrer nächsten Sitzung vom 19. und 20. Mai die Detailberatung durchführen.
Die 6. IV-Revision ist Teil von verschiedenen Reformschritten, mit der die Invalidenversicherung langfristig aus den roten Zahlen geführt und der Schuldenberg von 14 Mrd. Fr. abgetragen werden soll. Dank der 4. und 5. IV-Revision konnte die Zunahme der Neurenten gestoppt werden. Mit der letzten September vom Stimmvolk beschlossenen befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer soll die Defizitwirtschaft gestoppt und Zeit für die 6. IV-Revision gewonnen werden. Mit dem nun beratenen ersten Teil der 6. IV-Revision will der Bundesrat die IV um 500 Mio. Fr. entlasten. Der zweite Teil soll nochmals 500 Mio. Fr. Einsparungen bringen.