Die Sozialkommission des Ständerats bringt die umstrittensten Punkte der gescheiterten 11. AHV-Revision wieder ins Spiel: Das Frauenrentenalter soll erhöht werden, und bei der Anpassung der Renten an die Teuerung soll eine Schuldenbremse eingeführt werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützte diese zwei Punkte im Rahmen der 11. AHV-Revision.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) sprach sich mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für eine parlamentarische Initiative aus, die eine Anhebung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre fordert.
Die zwei Anliegen nochmals aufgreifen
Mit 8 zu 4 Stimmen beschloss die SGK-S zudem eine Kommissionsinitiative zur Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung. Die AHV-Renten sollen demnach nicht mehr zwingend alle zwei Jahre angepasst worden. Neu soll der Teuerungsausgleich an die finanzielle Gesundheit der AHV geknüpft werden. Vorgesehen ist eine Bremse für den Fall, dass der Stand des AHV-Ausgleichsfonds auf unter 70% sinken sollte. In diesem Fall soll nach dem Willen der Ständeratskommission die Teuerung nur noch ausgeglichen worden, wenn sie 4% übersteigt.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Einführung einer Schuldenbremse im Rahmen der 11. AHV-Revision unterstützt. Er erachtet es deshalb als richtig, diese zwei Punkte nochmals aufzugreifen.
Umstrittene Punkte
Die Kommission hält fest, die Diskussion solle nach der Ablehnung der 11. AHV-Revision im letzten Herbst so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden. Statt die nächste grosse Revision wieder mit vielen umstrittenen Reformen zu belasten, sollte nun vielmehr versucht werden, «Mehrheiten für einzelne Fragen zu finden». Ob sich jedoch Mehrheiten finden lassen, ist ungewiss: Die Vorstösse der Kommission betreffen die umstrittensten Punkte der 11. AHV-Revision. Wegen der geplanten Erhöhung des Frauenrentenalters und der Schuldenbremse bei der Anpassung an die Teuerung hatte der Nationalrat die Revision abgelehnt.
Mit der 11. AHV-Revision wären im Gegenzug zur Erhöhung des Frauenrentenalters Frühpensionierungen sozial abgefedert worden. Befristet auf zehn Jahre wären jährlich 400 Mio. Franken dafür eingesetzt worden. Davon profitiert hätten Personen mit einem Durchschnittseinkommen von weniger als 61’560 Franken. Im Nationalrat stimmten SP, Grüne und die SVP gegen dieses Paket. Der Linken gingen zum einen die Lösungen für abgefederte Frühpensionierungen zu wenig weit. Zum anderen stellte sie sich gegen die Schuldenbremse beim Teuerungsausgleich. Der SVP dagegen ging die Abfederung zu weit.