Präventionsgesetz: Ständerat will Gesundheitsförderung nicht stärker regulieren

8. Dezember 2011 News

Der Ständerat trat nicht auf das Präventionsgesetz ein. Er will nicht, dass die Massnahmen zur Krankheitsvorsorge und Gesundheitsförderung stärker gesteuert und koordiniert werden. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat, der dem Gesetz zugestimmt hatte.

Der Ständerat beschloss knapp mit 20 zu 19 Stimmen, nicht über die Inhalte des geplanten Präventionsgesetzes zu diskutieren. Die Vorlage geht damit zurück an den Nationalrat, der dem Gesetz mit 97 zu 71 Stimmen zugestimmt hatte.

Prävention als Privatsache
Im Ständerat setzten sich die Gegner aus den Reihen der Bürgerlichen durch. Sie betrachten das Gesetz als unnötig oder befürchten eine Einmischung in die Belange der Kantone. Prävention sei Privatsache und liege in der Eigenverantwortung eines jeden einzelnen, lautete ein Argument.

Die Befürworter der Vorlage betonten vergeblich, es gehe lediglich um Koordination, nicht um neue Verbote oder Abgaben. Der Bund brauche eine bessere Rechtsgrundlage, um die Mittel für Prävention, Früherkennung und Gesundheitsförderung effizient einsetzen zu können.

Arbeitgeberverband: Umfassendes Präventionsgesetz unnötig
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist Prävention ein wichtiges Anliegen. Die Arbeitgeber sind schon heute in der Prävention tätig, wo sich eine direkte Verbindung zur Arbeitswelt und zur Arbeitgeberverantwortung ergibt. Aus Sicht der Arbeitgeber ist das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bereits ausreichend geregelt und funktioniert gut. Ein neues, allumfassendes Präventionsgesetz ist nach Meinung des SAV nicht nötig.