Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur erhöhte den Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredit für die Berufsbildung und damit den Bundesanteil der Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand auf 25%. Damit geht die Kommission über den Beitrag des Ständerats hinaus, was der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) beriet als Zweitrat die Finanzierungsbotschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für 2012. Unbestritten für die Kommissionsmitglieder ist der grosse Stellenwert der Bildung, Forschung und Innovation für unsere Gesellschaft aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. So trat dann die nationalrätliche Wissenschaftskommission ohne Gegenstimme auf jeden Bundesbeschluss ein.
Die WBK-N ist der Auffassung, dass Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredit für die Berufsbildungskosten erhöht werden sollen, damit der Bund den gesetzlich als Richtgrösse definierten Bundesanteil von 25% der Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand einhalten kann. Einstimmig beantragt daher die Kommission ihrem Rat, den vom Ständerat vorgesehenen Zahlungsrahmen von 711,25 auf 757,6 Mio. Franken und den Verpflichtungskredit von 83 auf 88 Mio. Franken zu erhöhen. Eine Minderheit fordert, dass 0,9 Mio. Franken dieses Verpflichtungskredits zugunsten der Dachverbände für Weiterbildung verwendet werden. Der Bundesbeschluss wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid der WBK-N. Die Erreichung des 25%-Anteils an den Kosten der öffentlichen Hand für die Berufsbildung ist sachlich absolut nötig und politisch ein wichtiges Signal zugunsten der Berufsbildung. So muss die Attraktivität der Berufsbildung generell gesteigert und insbesondere die höhere Berufsbildung gestärkt werden. Gleichzeitig entspricht der 25%-Anteil einer alten Forderung der Akteure in der Berufsbildung. Die Vorlage kommt in der Sommersession in den Nationalrat.
Die Kommission stimmte zudem bei der Finanzierung der Fachhochschulen der vom Ständerat bereits angenommenen Erhöhung des Zahlungsrahmens für Betriebsbeiträge auf 439,4 Mio. Franken zu.