Personenfreizügigkeit: Ventilklausel nicht aufrufen

25. Mai 2011 News

Der Bundesrat ruft die Ventilklausel im Personenfreizügikeitsabkommen nicht an. Die Voraussetzungen dazu sind nicht erfüllt. Damit können Angehörige der alten EU-Staaten sowie der EFTA-Staaten weiterhin ohne Kontingente in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.

Um den freien Personenverkehr mit den EU-Staaten mit Kontingenten einzuschränken, müsste die Zahl der Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens 10% über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegen. Das war in den vergangenen 12 Monaten nicht der Fall, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilte.

Einbruch durch Wirtschaftskrise
Dank Wirtschaftsaufschwung kommen zwar wieder mehr ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz. Die Zahl von 48 500 Aufenthaltsbewilligungen für Bürger aus den 17 betroffenen Staaten zwischen Juni 2010 und April 2011 liegt jedoch gar deutlich unter dem dreijährigen Durchschnitt von 67 250.

In der Periode 2009/2010 wurden in der Schweiz 47 766 Aufenthaltsbewilligungen für Menschen aus den alten EU-Staaten ausgestellt. Im Jahr davor waren es 59 742 und nochmals ein Jahr davor 94 258. Der Einbruch nach 2008 erklärt sich mit der Wirtschaftskrise. Auch bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen sind die Voraussetzungen für die Ventilklausel ebenfalls bei weitem nicht erfüllt: Ausgestellt wurden bis Ende des vergangenen Aprils 49 121 Bewilligungen. Der dreijährige Durchschnitt liegt bei 56 643.

Ventilklausel noch bis 2014
Die Möglichkeit, über die Ventilklausel wieder Kontingente für die alten EU-Staaten und die EFTA-Staaten einzuführen, hat die Schweiz bis 2014. Die Schweiz hat die Klausel ausgehandelt, um bei einem allfälligen Ansturm von Ausländern reagieren zu können. Bis heute kam die Ventilklausel nie zur Anwendung.