Personenfreizügigkeit: Bundesrat verlängert Übergangsfrist für Bulgarien und Rumänien

4. Mai 2011 News

Der Bundesrat stimmte der Verlängerung der Übergangsfrist im Rahmen der Abkommen über die Personenfreizügigkeit zu. Damit bleibt für Menschen aus Bulgarien und Rumänien der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt mindestens bis Ende Mai 2014 beschränkt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.

Der Bundesrat macht mit seinem Entscheid vom Recht zur Verlängerung der Übergangsfrist Gebrauch, welches das bestehende bilaterale Abkommen der Schweiz mit der EU über die Personenfreizügigkeit einräumt. Gemäss dem Beschluss unterliegen bis zum 31. Mai 2014 Arbeitnehmende sowie Dienstleistungserbringer in bestimmten Branchen – im Gartenbau sowie im Bau-, Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe – weiterhin den Beschränkungen der Übergangsregelung. Selbständigerwerbende kommen dagegen ab 1. Juni 2011 in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit, wie das Bundesamt für Migrationsfragen (BFM) mitteilt. Die Entscheide sind im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Weitere Möglichkeit zur Verlängerung offen
Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens profitieren seit dem 1. Juni 2009 vom Abkommen über die Personenfreizügigkeit, das 1999 mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten abgeschlossen wurde. Dieses Abkommen gibt den Vertragsparteien das Recht, während maximal sieben Jahren vorübergehend die nationalen Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt aufrechtzuerhalten. Die erste Verlängerung, von der die Schweiz nun Gebrauch macht, muss nicht begründet werden.

Bei ernsthaften Störungen auf ihrem Arbeitsmarkt oder bei Gefahr solcher Störungen können die Mitgliedstaaten der EU die Übergangsfrist in einer zweiten Phase noch einmal um zwei zusätzliche Jahre verlängern. Auch der Schweiz steht diese Möglichkeit offen: Sie könnte also im Mai 2014 die Übergangsfrist noch bis Ende Mai 2016 verlängern.

Kontingente weitgehend ausgeschöpft
Die Kontingente an Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus Bulgarien und Rumänien, die im Abkommen festgelegt sind, wurden laut BFM während des ersten Jahres der Übergangsperiode (Juni 2009 bis Juni 2010) voll ausgeschöpft (362). 90% der Kurzaufenthaltsbewilligungen wurden beantragt (3620). Im zweiten Jahr (Juni 2010 bis Juni 2011) werden voraussichtlich sowohl die Kurzaufenthaltsbewilligungen als auch die Aufenthaltsbewilligungen voll ausgeschöpft. Nachfrage nach Arbeitskräften aus den beiden Ländern besteht vor allem im Dienstleistungssektor (76% der Bewilligungen), insbesondere im Hotel- und Gastgewerbe, sowie im primären Sektor (17 % der Bewilligungen).