Personalbestand bei Pensionskassen-Aufsicht nicht reduzieren
Der Ständerat will den vom Bundesrat im Rahmen der Strukturreform der zweiten Säule beschlossenen Etat von gut 25 Stellen für die Oberaufsichtskommission nicht kürzen.
| Roland A. Müller
Der Ständerat lehnte mit 15 zu 12 Stimmen eine entsprechende Motion ab. Der Motionär hatte gefordert, dass die Kommission nur die aus dem Bundesamt für Sozialversicherung übergeführten Stellen umfassen und es zu keiner personellen Aufstockung kommen dürfe. Es handle sich um eine klare Überdotierung, so der Motionär.
Der zuständige Bundesrat Didier Burkhalter verteidigte demgegenüber die Verstärkung des Aufsichtssystems. Eine professionelle und effiziente Behörde müsse über entsprechende Fachspezialisten und Ressourcen verfügen.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.