Parlament verabschiedet 11. AHV-Revision

16. September 2010 News

Das Frauenrentenalter von 64 auf 65 Jahre anheben und Frührenten während zehn Jahren subventionieren: Dies sind die Kernpunkte der 11. AHV-Revision, auf welche sich das Parlament geeinigt hat. Zudem soll der Teuerungsausgleich neu an die finanzielle Gesundheit der AHV geknüpft werden. Die Linke hat bereits das Referendum angekündigt.

Gemäss dem Modell zur Abfederung von Frühpensionierungen sollen jährlich 400 Mio. Franken aus dem AHV-Fonds für abgefederte Frühpensionierungen aufgewendet werden. Davon profitieren würden vor allem Personen mit tiefen Einkommen. Das Modell soll jedoch nur während zehn Jahren gelten. Der Nationalrat sprach sich deutlich für diese Lösung aus. Die bürgerlichen Parteien sehen darin einen Kompromiss: Die FDP bietet Hand dazu, wenn auch ohne Begeisterung.

Die Linke dagegen zeigte sich empört über diese Lösung. Sie hatte rund 1 Mrd. Franken in abgefederte Frühpensionierungen investieren wollen. Ein entsprechender Antrag wurde aber mit 111 zu 63 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt. Eine rechte Minderheit stellte sich generell gegen abgefederte Frühpensionierungen. Sie wollte die 800 Mio. Franken, die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters jährlich eingespart werden, vollumfänglich für die langfristige Sanierung der AHV nutzen. Doch der Antrag der rechten Minderheit blieb chancenlos: Er wurde mit 67 zu 52 Stimmen bei 61 Enthaltungen abgelehnt. Bei dieser Abstimmung enthielt sich die Linke.

Renten nicht mehr zwingend alle zwei Jahre anpassen
Der Nationalrat lehnte zudem mit 110 zu 63 Stimmen einen Antrag der Linken ab, beim geltenden Recht zu bleiben. Neu soll der Teuerungsausgleich an die finanzielle Gesundheit der AHV geknüpft werden. Sinkt der Stand des AHV-Ausgleichsfonds auf unter 70%, wird die Teuerung nur noch ausgeglichen, wenn sie 4% übersteigt. Sinkt der Stand des Fonds auf unter 45%, muss der Bundesrat Massnahmen zur finanziellen Sanierung vorschlagen, also die Lohnabzüge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhöhen. Dieser Regelung stimmte der Nationalrat mit 126 zu 51 Stimmen zu.

An der heutigen Praxis ändere sich nur etwas, wenn die AHV in Schwierigkeiten stecke, argumentierten die Befürworter der Änderung. Es handle sich also um eine Notbremse, sagte Bundesrat Didier Burkhalter. Sinke der Fonds auf unter 45%, wäre dies eine sehr heikle Situation, gab er zu bedenken. Die Linke stellte sich vergeblich gegen die Änderung des Systems. Sie droht auch bei der AHV-Revision mit dem Referendum.

Vorlage trägt zur nachhaltigen Finanzierung der AHV bei
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Verabschiedung der 11. AHV-Revision. Am Kernpunkt der Vorlage – der Erhöhung des Frauenrentenalters – wurde festgehalten. Wenn auch während zehn Jahren auf die Hälfte des möglichen Sparvolumens von 800 Mio. Franken durch Subventionierung der Vorruhestandsrenten verzichtet wird, trägt doch die Vorlage – insbesondere auch aufgrund der beschlossenen Stabilisierungsregel (Verzögern bzw. Aussetzen der Rentenanpassung bei finanzieller Schieflage) – zur nachhaltigen Finanzierung der AHV bei.