NEIN zur Ausschaffungsinitiative, JA zum Gegenvorschlag

18. November 2010 News

Am 28. November 2010 kommen die Initiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» sowie der Gegenvorschlag «Bundesbeschluss über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländer» zur Abstimmung. Der Schweizerische Arbeitgeberverband plädiert für ein NEIN zur Ausschaffungsinitiative und ein JA zum Gegenvorschlag.

Die Parolen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) beruhen auf folgender Beurteilung: Das Anliegen der Ausschaffungs-Initiative ist grundsätzlich anzuerkennen. Bereits nach geltendem Recht ist es möglich, bei schweren oder wiederholten Straftaten die ausländerrechtlichen Bewilligungen zu widerrufen oder nicht zu verlängern. Diese Möglichkeit wird jedoch von den Kantonen uneinheitlich und nicht konsequent ausgeschöpft. In breiten Bevölkerungskreisen besteht deshalb ein grosses und für eine erfolgreiche Ausländerpolitik gefährliches Unbehagen über den Umgang mit kriminellen Ausländern. Klare Regeln in diesem Bereich sind deshalb angezeigt.

Der Gegenvorschlag ist der Initiative vorzuziehen, weil sie die Ausschaffungsfrage mit der Integrationsfrage verbindet und die Ausschaffungstatbestände zugleich umfassender und präziser definiert. Damit und mit der Orientierung an der Schwere der zugrundeliegenden Delikte bringt sie die Werte unserer Rechtsordnung besser zum Ausdruck, als die Initiative. Zudem lässt der Gegenvorschlag nach Meinung des SAV genügend Raum, um Kollisionen mit dem Völkerrecht und den allgemeinen verfassungsrechtlichen Prinzipien zu vermeiden.