Nationalrat will aus der 11. AHV-Revision keine Sparvorlage machen

2. März 2010 News

Der Nationalrat verzichtete darauf, aus der 11. AHV-Revision eine reine Sparvorlage zu machen. Er beschloss, zur Abfederung von Frühpensionierungen finanzielle Mittel bereit zu halten.

Der Nationalrat sprach sich in einer von Taktik geprägten Debatte zur 11. AHV- Revision nur vordergründig für eine soziale Abfederung von Frühpensionierungen aus. Mit 71 gegen 39 Stimmen bei insgesamt 73 Enthaltungen befürwortete die grosse Kammer einen Vorschlag seiner Sozialkommission, dafür 1,15 Mrd. Fr. vorzusehen. Mit diesem Geld sollen die Renten von Menschen mit tiefem Einkommen, bei einer vorzeitigen Pensionierung weniger stark gekürzt werden, als dies versicherungsmathematisch nötig wäre. Dass sich dieser Vorschlag durchsetzte, war nur möglich, weil sich praktisch die gesamte SVP der Stimme enthielt.

Einigkeit bei höherem Rentenalter für Frauen
Die Partei stimmte kurze Zeit später zusammen mit der FDP gegen die Aufhebung der Ausgabenbremse, die zur Umsetzung dieser Lösung notwendig wäre. Bereits vorher drang die SVP zusammen mit der FDP nicht durch mit dem Anliegen, aus der 11. AHV-Revision eine reine Sparvorlage zu machen. Mit 91 gegen 90 Stimmen lehnte es der Nationalrat ab, gänzlich auf eine soziale Abfederung von Frühpensionierungen für einkommensschwache Personen zu verzichten.

Damit setzten sich vorläufig all jene durch mit der Meinung, dass die 11. AHV-Revision als reine Sparvorlage keine Chance habe. Von beiden Räten wurde bis jetzt beschlossen, das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 heraufzusetzen. Dadurch würde die AHV um jährlich 800 Mio. Fr. entlastet. Die Linke möchte dieses Geld vollumfänglich für eine soziale Abfederung von Frühpensionierungen einsetzen. Die Rechte dagegen sieht dieses Sparpotenzial als zwingenden Beitrag an die langfristige Sicherstellung der AHV, deren Finanzierung wegen der Demografie langfristig gefährdet ist.

Renten nicht mehr alle zwei Jahre anpassen
Um die AHV zu entlasten, sprach sich der Nationalrat auch für neue Bedingungen zur Anpassung der Renten an die Teuerung aus. Die Renten sollen nicht mehr in jedem Fall alle zwei Jahre der Teuerung angepasst werden. Der Anpassungsrhythmus soll künftig vom Teuerungsniveau und der finanziellen Lage der AHV abhängen.

Der Teuerungsausgleich soll nur noch alle zwei Jahre erfolgen, wenn der AHV-Ausgleichsfonds bei mindestens 70 % der Jahresausgaben liegt. Sinkt der Fonds unter dieses Niveau, sollen die Renten nur angepasst werden, wenn die Teuerung auf mindestens 4 % angestiegen ist. In diesem Fall müsste der Bundesrat zudem sofortige Sanierungsmassnahmen vorlegen.