Nahtstelle obligatorische Schule und Berufsbildung unter der Lupe
Der Übergang von der obligatorischen Schule in die nachobligatorische Ausbildung – Berufsbildung und allgemein bildende Schulen – wird in der Schweiz von vielen Jugendlichen als schwierig erlebt. Im Projekt «Nahtstelle» der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wurde dieser Übergang unter die Lupe genommen.
| Roland A. Müller
Am EDK-Projekt «Nahtstelle» beteiligen sich auch die Organisationen der Arbeitswelt – unter anderem auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) – und der Bund.
Die Ziele des Projektes sind:
Den Anteil der Abschlüsse auf Sekundarstufe II bis 2015 von heute rund 90% auf 95% erhöhen
Zeitverluste durch Lehrstellenwechsel, Schulwechsel oder Wartejahre vermeiden
Problemgruppen früh erfassen (obligatorische Schule) und gezielt unterstützen.
Die Projektorganisation des Nahtstellen-Projektes hat die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Nahtstellen-Projekt in einem Bericht zusammengefasst.
Bis Ende Mai erfolgt eine Anhörung bei den betroffenen Kreisen für eine gemeinsame Erklärung («Committment»), welche auch die Arbeitgeberverbände betrifft und eine EDK-Empfehlung:
Mit einer gemeinsamen Erklärung («Commitment») soll die zukünftige Zusammenarbeit der betroffenen Partner (Kantone, Bund, Arbeitgeberorganisationen und weitere Organisationen der Arbeitswelt) in diesem Bereich auf eine gemeinsame Basis gestellt werden. Bereits im Herbst 2006 wurde gemeinsames Commitment der Verbundpartner abgegeben, welches den damaligen Handlungsbedarf an der Nahtstelle aufzeigte.
Zudem erfolgt ein Vorschlag für EDK-Empfehlungen zur Nahtstelle. Die Adressaten der Anhörung sind die kantonalen Bildungsdepartemente, verschiedene Fachkonferenzen der EDK und die Lehrer-Dachverbände.
Der SAV wurde zur Anhörung eingeladen und wird sich insbesondere mit den Inhalten des «Comittments» befassen, welches die Arbeitswelt betrifft.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.