6 Wochen Ferien für alle: Keine Chance im Parlament
Die Initiative «6 Wochen Ferien für alle» hat in Bundesbern keine Chance. Nach dem Nationalrat wollte nun auch der Ständerat nichts wissen vom Volksbegehren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.
| Roland A. Müller
Die Initianten wollen das Recht auf sechs Wochen Ferien für alle Arbeitnehmenden in der Verfassung verankern. Die gesetzlich vorgeschriebenen vier Wochen seien in Anbetracht der gestiegenen Belastung am Arbeitsplatz nicht genug, argumentieren sie. Diese Idee findet jedoch im Bundeshaus keine Mehrheit. Nach dem Nationalrat empfiehlt nun auch der Ständerat die Initiative zur Ablehnung – mit 28 zu 10 Stimmen. Der Nationalrat hatte die Vorlage im März ebenfalls deutlich mit 110 zu 61 Stimmen abgelehnt.
Dass die Anforderungen an Angestellte heutzutage hoch sind, bezweifelte im Ständerat niemand. Der Tenor lautete aber: Sechs Wochen Ferien seien das falsche Mittel, und eine Regelung in der Verfassung sei der falsche Weg. Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Wie Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, ist der Bundesrat skeptisch, dass der Zwang zu mehr Ferien das richtige Mittel ist. Er wolle sich weiter mit dem Thema beschäftigen, von einer Regelung in der Verfassung jedoch absehen. Das Geschäft geht nun in die Schlussabstimmung.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt die Ferieninitiative entschieden ab. Der Vorstoss ist für die Mehrzahl der Beschäftigten unnötig, schränkt den Spielraum für sozialpartnerschaftliche Lösungen ein und setzt ein falsches Signal zur weiteren Erhöhung der Arbeitskosten am Standort Schweiz.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.