2. Säule: Kostentransparenz in der Vermögensverwaltung unbefriedigend

30. Mai 2011 News

Von 100 Franken Vermögen in der 2. Säule werden im Durchschnitt 56 Rappen für die Vermögensverwaltung aufgewendet. In der Buchhaltung der Pensionskassen, und somit auch in der Pensionskassenstatistik, war bisher nur etwa ein Viertel dieser Kosten sichtbar. Das zeigt eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebene Studie zu den Kosten der Vermögensverwaltung in der 2. Säule. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Herstellung der vollen Kostentransparenz und fordert die Führungsorgane der Vorsorgeeinrichtungen zur Optimierung ihrer Vermögensbewirtschaftung auf.

Die Pensionskassen weisen in ihren Rechnungen den Aufwand aus, den sie für die Verwaltung, für Marketing und Werbung sowie für die Vermögensverwaltung haben und die Kosten, die ihnen dafür in Rechnung gestellt werden. Diese Angaben fliessen in der Folge auch in die Pensionskassenstatistik ein. Nicht sichtbar sind jedoch jene Kosten, die den Pensionskassen nicht direkt in Rechnung gestellt werden, beispielsweise Kosten innerhalb von kollektiven Anlagegefässen. Wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Vermögensverwaltung in der 2. Säule sind, zeigt eine heute vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) veröffentlichte Studie.

3,9 Milliarden Franken für die Vermögensverwaltung
Gemäss dieser Studie ist der Aufwand für die Vermögensverwaltungskosten von Pensionskasse zu Pensionskasse sehr unterschiedlich und liegt zwischen 0,15 und 1,86 Prozent des jeweiligen Kapitals. Hochgerechnet auf alle Vorsorgeeinrichtungen ergibt sich ein Durchschnitt von 0,56 Prozent. Das entspricht bei einem gesamten Vorsorgevermögen von 698 Milliarden Franken (Stand Ende 2009, inklusive Aktiven aus den Rückversicherungsverträgen) einem Betrag von rund 3,9 Milliarden Franken. Davon waren 795 Millionen Franken in den Buchhaltungen der Vorsorgeeinrichtungen und 286 Millionen Franken in den Rechnungen der Lebensversicherer enthalten, was rund 0,15 Prozent des gesamten Vorsorgevermögens entspricht.

73,4 Prozent der ermittelten Kosten entfielen auf Gebühren für die Vermögensverwaltung. Am stärksten fielen dabei die alternativen Anlagen mit einem Kostenanteil von 33,2 Prozent ins Gewicht, obwohl diese gemäss Studie nur 6,4 Prozent des Vorsorgevermögens ausmachten. 22,2 Prozent der Kosten entfielen auf Transaktionskosten und Steuern, 4,4 Prozent auf Vermögensverwaltungskosten im weiteren Sinn.

Kostendisziplin im Interesse der Versicherten
Gemäss der Studie gibt es einen hoch signifikanten Zusammenhang zwischen Kosten und Ertrag: Je höher die Kosten für die Vermögensanlage waren, desto tiefer war die Nettorendite, die – gemessen im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2009 – erzielt wurde. Anders gesagt: Zusätzlicher Aufwand für die Vermögensverwaltung zahlte sich in der Regel nicht aus, sondern schmälerte bloss das Ergebnis. Kostendisziplin zahlt sich demnach aus. Zur Reduktion der Kosten bieten sich nach Ansicht der Autoren des Berichts verschiedene Möglichkeiten an. Die Vorsorgeeinrichtungen können den vorhandenen Wettbewerb der Anbieter ausreizen, die Steuerlast mit steuerreduzierten Anlageformen senken, den Anteil alternativer Anlagen reduzieren, von teuren aktiven zu kostengünstigeren passiven Bewirtschaftungsstilen wechseln oder mehrstufige Dachfonds-Strukturen vermeiden.

Das BSV kommt zum Schluss, dass – trotz der unbefriedigenden Situation – keine zusätzlichen gesetzlichen Vorschriften notwendig sind. Vielmehr soll die Situation mit geeigneten Ansätzen verbessert werden.

Bestehendes Kostensenkungspotenzial ist auszuschöpfen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass mit der vorgestellten Untersuchung mehr Transparenz in die Diskussion über die Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule kommt. Die Tatsache, dass bisher nur ca. ein Viertel der effektiven Kosten offen ausgewiesen wurde, ist unbefriedigend und schadet der Glaubwürdigkeit der beruflichen Vorsorge.

Die publizierten Resultate müssen die Führungsorgane der Vorsorgeeinrichtungen veranlassen, eine umfassende Überprüfung der von ihnen zu verantwortenden Vermögensverwaltungskosten vorzunehmen. Sie müssen vor allem im Bereich der bisher «unsichtbaren» Kosten nach Optimierungsmöglichkeiten suchen und gegebenenfalls aus Anlagen mit tiefen Nettorenditen aussteigen. Bei einem Durchschnittswert von 0,56 Prozent und einer Bandbreite von 0,18 bis 1,86 Prozent darf behauptet werden, dass in vielen Fällen ein erhebliches Kostensenkungspotenzial besteht, das im Interesse der Versicherten unbedingt ausgeschöpft werden muss.