Kommission für Vorsorge-Mindestzinssatz von 1,5%

1. September 2011 News

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz für die Pensionskassengelder von aktuell 2% per 2012 auf 1,5% zu senken. Dieser Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Der Mindestzinssatz für Pensionskassengelder soll im nächsten Jahr neu bei 1,5% liegen; derzeit beträgt er 2%. Dies empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge mehrheitlich dem Bundesrat. Definitiv über eine allfällige Änderung  wird die Regierung entscheiden, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilte.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten laut BSV von 1% bis 2%. Grundlage der Diskussion in der Kommission ist eine Berechnungsmethode, welche die BVG-Kommission dem Bundesrat 2009 empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Satzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Nach dieser Berechnungsmethode ergibt sich ein Zinssatz von 1,5%. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Der BVG-Mindestzinssatz von 2% gilt seit Anfang 2009. Im Jahr 2008 hatte der Mindestzinssatz noch bei 2,75% gelegen. Im Herbst 2008 beschloss der Bundesrat dann, angesichts der gravierenden Finanzkrise und des massiven Börsentauchers den Zinssatz auf 2% zu senken.