Kommission des Nationalrates für Angleichung des Rentenalters
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, welche die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 fordert. Dies ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
| Roland A. Müller
In Bezug auf die parlamentarischen Initiativen zur Angleichung des Frauenrentenalters an jenes der Männer, zur Sicherung der AHV-Finanzierung und zur Schuldenbremse hatte die Kommission im Juni entschieden, sich vor der Beratung die per Mai 2011 revidierten AHV-Finanzszenarien des Bundes vorstellen zu lassen. Nachdem sie nun diese Szenarien zur Kenntnis genommen hat, entschied sie mit 13 zu 11 Stimmen, dem Entscheid der ständerätlichen Kommission (SGK-S), der parlamentarischen Initiative zur Anhebung des Rentenalters der Frauen Folge zu geben, zuzustimmen. Somit wird die SGK des Ständerates damit beauftragt, eine Vorlage zur Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 auszuarbeiten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Entscheid, welcher der gestiegenen Lebenserwartung und der verlängerten Erwerbsfähigkeit Rechnung trägt.
Mit 17 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission hingegen die Kommissionsinitiative der SGK-S zur Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung abgelehnt. Die anderen Initiativen wurden zurückgezogen.
Im Bereich der Finanzierung der AHV beantragt die Kommission ausserdem mit 17 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion von Werner Luginbühl zur Einführung von Fiskalregeln bei der AHV und bei der IV abzulehnen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Frage einer Schuldenbremse im Rahmen der von Bundesrat Didier Burkhalter angekündigten 12. AHV-Revision behandelt werden soll. Der SAV bedauert diesen Kommissionsentscheid.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.