Keine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta

18. Oktober 2011 News

An einer Kundgebung in Bern hat die Kampagne «Pro Sozialcharta» die Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta durch die Schweiz verlangt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wendet sich entschieden gegen diese Forderung, weil sie zu  einem ungerechtfertigten Ausbau des schweizerischen Sozialrechts führen würde.

An einer Kundgebung in Bern aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums der Europäischen Sozialcharta forderte die Kampagne «Pro Sozialcharta» die Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharte durch die Schweiz. Nachdem 43 von 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Charta anerkannt hätten, könne die Schweiz nicht länger abseits stehen.

Parlament lehnte Charta zweimal richtigerweise ab
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt diese Forderung entschieden ab. Die Ratifikation der Charta wurde vom Parlament 1987 und 2004 richtigerweise abgelehnt, weil die Charta nicht genügend mit dem schweizerischen Recht übereinstimmt. An dieser Situation hat sich – vor allem wenn man den dynamischen Charakter der in der Charta vorgesehenen Rechte berücksichtigt – nichts geändert.

Die 1961 verabschiedete und 1996 revidierte Sozialcharta formuliert Sozialrechte und ist Ausdruck des politischen Willens, den Ausbau des Sozialschutzes und der Sozialleistungen für alle europäischen Länder verbindlich festzulegen. Dieser Ausbau stösst jedoch in allen Ländern immer mehr an Grenzen der Finanzierbarkeit und wirtschaftlichen Tragbarkeit, die nicht mit internationalen Konventionen überspielt werden dürfen.

Ein widersprüchliches politisches Signal
Die Schweiz hat ihren Sozialstaat in den letzten Jahren (trotz Nichtratifikation der Sozialcharta!) auf ein hohes Niveau entwickelt. Es entspricht insgesamt sicher jenem der Sozialcharta-Staaten, wobei in den Details positive und negative Abweichungen zu verzeichnen sind. Ein weiterer Ausbau der Sozialrechte und Sozialleistungen ist deshalb nicht gerechtfertigt. Angesichts der kommenden demografischen Herausforderungen muss die Priorität der schweizerischen Sozialpolitik vielmehr darin liegen, die Finanzierbarkeit und wirtschaftliche Tragbarkeit des Sozialstaats langfristig zu gewährleisten. Das verlangt vor allem im Sozialversicherungsbereich Reformen, zu denen eine Ratifikation der Sozialcharta ein widersprüchliches politisches Signal setzen würde.

Nach Auffassung des SAV darf die Schweiz internationale Konventionen nur ratifizieren, wenn das schweizerische Recht den Konventions-Regeln vollständig genügt. Von aussen gesetzte, verbindliche Impulse für die schweizerische Rechtsentwicklung sind abzulehnen. Dieser Grundsatz würde bei einer Ratifikation der Sozialcharta verletzt, weil sie u.a. in folgenden Punkten über das schweizerische Recht hinausgeht: Das Kontrollorgan der Charta legt deren Art. 1 (Recht auf Arbeit) so aus, dass die Limitierung der Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung auf sechs Monatslöhne gemäss Art. 336a OR unzulässig ist. Art. 7 der Charta regelt die Entlöhnung der Lehrlinge und greift damit in die Vertragsautonomie und in die Gestaltungsfreiheit der Sozialpartner ein.

Keine Votum gegen angemessenen Sozialschutz
Die Ablehnung der Ratifizierung der Sozialcharta ist kein Votum gegen einen angemessenen Sozialschutz und gute Sozialleistungen in der Schweiz. Sie sichert unserem Land aber die Freiheit, seine Sozialpolitik so zu gestalten, dass sie langfristig finanzierbar und für die Wirtschaft tragbar ist.