Ja zu Kompromiss bei der 11. AHV-Revision

4. Juni 2010 News

Der Ständerat ist bei der 11. AHV-Revision weiterhin an einem Kompromiss mit dem Nationalrat interessiert und will Mittel für Frühpensionierungen bereitstellen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Bemühungen, eine Lösung zu finden. Er hält jedoch an den Zielen der Revision fest und plädiert für eine nachhaltige Finanzierung der AHV.

Der Ständerat einigte sich auf einen Kompromissvorschlag mit dem primären Ziel, dass die Linke ihren Widerstand gegen die 11. AHV-Revision aufgibt. SP und Grüne wollen die – bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossene – Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre nur unter der Bedingung akzeptieren, dass Frühpensionierungen vor allem für einkommensschwache Personen etwas abgefedert werden. Die Bürgerlichen dagegen möchten eher darauf verzichten. Sie wollen die mit der Rentenalter-Erhöhung eingesparten 800 Mio. Fr. als Beitrag an die langfristige Sicherung des Sozialwerks nutzen.

Ständerat will sich Kompromiss 400 Mio. Fr. kosten lassen
Der Ständerat schlug nun als Kompromiss vor, rund 400 Mio. Fr. für die Abfederung der Frühpensionierung aufzuwenden. Profitieren sollen alle Menschen mit einem Durchschnittseinkommen von unter 61 560 Fr. Allen anderen soll die Rente nach den versicherungstechnischen Regeln gekürzt werden. Für ein Jahr Rentenvorbezug sind dies 5,5%, für zwei Jahre 10% und für drei Jahre 14,4%. Am meisten profitieren sollen Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen von 41 040 Fr. Ihnen soll die Rente bei einem Vorbezugsjahr nur um 1,7% gekürzt werden. Bei zwei Jahren Vorbezug wären es 4% und bei drei Jahren 7,2%. Statistisch käme dieses Modell vor allem Frauen zugute. Rund 71 % von ihnen könnten vom subventionierten Rentenvorbezug profitieren.

Die SP erachtete die Senkungssätze dennoch als zu hoch. Sie schlug deshalb tiefere Sätze vor, was mit insgesamt 550 Mio. Fr. zu Buche schlagen würde. Die CVP warnte davor, das Fuder zu überladen. Denn sonst scheitere der Vorschlag im Nationalrat, wo weiterhin viele eine Nulllösung bevorzugten. Der Ständerat teilte diese Einschätzung und entschied sich mit 26 zu 8 Stimmen für die 400-Mio.-Variante. Finanziert werden soll das Modell über den AHV-Fonds und nicht wie die bisherigen Vorschläge über die Bundeskasse. Es soll auf 10 Jahren befristet werden.

Annäherung auch beim Teuerungsausgleich
Einem Kompromiss nähern sich die Räte auch in der Frage des Teuerungsausgleichs. Heute passt der Bundesrat die ordentlichen Renten in der Regel alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung an. Neu wollen die Räte den Teuerungsausgleich an die finanzielle Gesundheit der AHV knüpfen. Liegt der AHV-Ausgleichsfonds über 70% einer Jahresausgabe, wird die Teuerung alle zwei Jahre ausgeglichen, wenn sie weniger als 4% beträgt. Liegt sie höher, wird die Teuerung jährlich ausgeglichen. Sinkt der AHV-Fonds unter 70%, wird die Teuerung nur noch ausgeglichen, wenn sie 4 % übersteigt. In diesem Fall muss der Bundesrat aber umgehend Sanierungsmassnahmen vorschlagen, wie der Nationalrat bereits im März festgelegt hatte. Diesen Prinzipien schloss sich nun auch der Ständerat an.

Die kleine Kammer will jedoch weiter gehen und schlug nun gleich noch einen Sanierungs-Mechanismus vor. Trifft der Bund keine hinreichenden Sanierungsmassnahmen, um ein Absinken des Fonds auf unter 45% zu vermeiden, sollen die AHV-Lohnabzüge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern um je 5% erhöht werden. Zudem müssten die Rentnerinnen und Rentner auf die Teuerung verzichten. Vertreter der Linken signalisierten Interesse am Sanierungs-Automatismus. Sie lehnten den Artikel aber dennoch ab, weil insgesamt die Renten-Entwicklung gefährdet werde. Ihr Antrag, vorderhand am geltenden Recht festzuhalten, wurde mit 25 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat zur dritten Differenzbereinigung.

Befristung des Modells auf 10 Jahre für Arbeitgeberverband eine unabdingbare Voraussetzung
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Bemühungen des Ständerates, die 11. AHV-Revision zum Ziel führen zu wollen. Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und dem Streichen des Rentnerfreibetrages könnten massgebliche Einsparungen realisiert und eine nachhaltige Finanzierung der AHV umgesetzt  werden. Das bedingt jedoch Zurückhaltung bei der Subventionierung von Vorruhestandsmodellen. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Befristung solcher Modelle. Unter den Beschlüssen des Ständerates positiv herauszustreichen ist der Vorschlag, eine erweiterte “Rentenanpassungsklausel” einzuführen, die vom Stand des AHV-Fonds abhängt und den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt.