IV-Revision: Milder Sparkurs reicht nicht

18. November 2011 News

Die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) ist bei der IV-Revision 6b noch weniger streng als der Bundesrat und möchte vielen Rentnern den Besitzstand garantieren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt den milderen Sparkurs angesichts des unsicheren Erfolgs der IV-Revision 6a und der unsicheren Wirtschaftsprognosen ab.

Mit sieben zu sechs Stimmen hat die ständerätliche Sozialkommission eine Besitzstandgarantie für IV-Rentnerinnen und -Rentner über 54 Jahre beschlossen: Ihre Renten sollen nicht angetastet werden. Jüngeren IV-Bezügern soll die Rente zudem nur dann gekürzt werden, wenn ihr Invaliditätsgrad sich um fünf Prozent oder mehr verändert – wenn es ihnen also erheblich besser geht.

Von 700 auf 250 Millionen Franken
In der Vernehmlassungsvorlage sollten noch 700 Millionen Franken gespart werden. Mit seiner Botschaft sah dann der Bundesrat nur noch 325 Millionen vor.

Die SKG-S senkt nun das Sparziel um weitere 75 Millionen auf 250 Millionen Franken. Wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht an einer Medienkonferenz erklärte, würde sich der Schuldenabbau bei der Invalidenversicherung im Vergleich zum Bundesratsvorschlag aber um weniger als ein Jahr verzögern.

Ursprüngliches Sparziel verteidigen
Nach Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) berücksichtigte bereits die Botschaft des Bundesrates die Unsicherheiten bezüglich Erfolg der IV-Revision 6a (Integration von rund 16 000 Personen in den Arbeitsmarkt) beziehungsweise der Wirtschafts- und Zuwanderungsprognosen zu wenig. Die SKG-S will nun noch weniger sparen, wodurch das Sanierungsziel aus der Sicht des SAV weiter in Frage gestellt wird.

Die IV-Revision kommt voraussichtlich in der Wintersession in den Ständerat.