6. IV-Revision: Erstes Massnahmenpaket praktisch unter Dach

3. März 2011 News

Das erste Massnahmenpaket bei der 6. Revision der Invalidenversicherung ist so gut wie bereinigt. Der Nationalrat hat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die rasche Verabschiedung der Vorlage. Damit erscheint eine Inkraftsetzung der IV-Revision 6a – vorbehältlich der Zustimmung in der Schlussabstimmung der Frühjahrssession bzw. eines Referendums – auf Anfang 2012 wahrscheinlich.

Im Nationalrat stand zur Debatte, ob im Gesetz verankert werden soll, dass IV-Stellen beratende Kommissionen mit Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften einrichten können. Diese Kommissionen sollten die IV-Stellen bei der Stellensuche für IV-Rentner unterstützen. Der Nationalrat folgte aber mit 88 zu 75 Stimmen dem Ständerat und strich die entsprechende Passage aus dem Gesetz. Die Mehrheit argumentierte, solche Kommissionen würden nichts bringen.

Ständerat schwenkte ein
Die Räte waren sich im Rahmen der 6. IV-Revision bereits einig geworden, dass manche Renten systematisch überprüft werden sollen. Sie stritten jedoch noch über die Frage, wie im Gesetz genau formuliert werden könnte, welche Renten gemeint sind. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, von «organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen» zu sprechen und einige Beispiele zu nennen. Der Nationalrat änderte dies jedoch. Unter Berücksichtigung eines Bundesgerichtsurteils führte er einen medizinischen Ausdruck ein.

Damit zeigte sich der Ständerat nun einverstanden. Einer Minderheit war die Formulierung zu wenig präzise. Sie wollte den Bundesrat im Gesetz dazu verpflichten, in einer Verordnung all jene Krankheitsbilder aufzuzählen, die zu einer Rentenüberprüfung führen würden. Der Ständerat lehnte dies jedoch mit 24 zu 17 Stimmen ab.

Die Minderheit wollte mit der Liste vor allem verhindern, dass künftig auch Renten für psychische Erkrankungen überprüft werden. Diese Gefahr droht aber laut Sozialminister Didier Burkhalter nicht: Depressionen, Schizophrenie oder Psychosen seien ausdrücklich nicht betroffen, sagte er. Im Gesetz wird nun mit einem medizinischen Fachausdruck umschrieben, welche Renten systematisch überprüft werden: Es sind Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden.

Neuer Finanzierungsmechnismus dringend nötig
Gemeint sind Krankheitssymptome ohne klare Ursache und ohne organische Grundlage, wobei beide Voraussetzungen gegeben sein müssten. Nicht betroffen wären also zum Beispiel Hirnverletzte, bei welchen eine Ursache, aber kein organischer Schaden feststellbar ist.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat das erste Massnahmenpaket rasch verabschiedet haben. Klar ist, dass die von beiden Räten beschlossenen Neuerungen nicht ausreichen werden, um die Invalidenversicherung finanziell dauerhaft ins Lot zu bringen. Dem vorliegenden ersten Teil der 6. IV-Revision muss deshalb rasch ein zweiter Teil folgen. Dieser soll nicht nur das strukturelle Defizit der IV ab 2018 eliminieren, sondern auch die Voraussetzungen für die Rückführung der aufgelaufenen Schulden schaffen. Der SAV erachtet eine rasche Verabschiedung der Revision als vordringlich, damit der neue Finanzierungsmechanismus möglichst bald zur Anwendung kommen kann.