Gegen Vaterschaftsurlaub per Gesetz

5. Mai 2011 News

Der Gewerkschaftsdachverband Travail Suisse fordert einen 20-tägigen bezahlten Vaterschaftsurlaub, damit sich Väter auf ihre neue Realität nach der Geburt eines Kindes einstellen könnten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die Forderung aus mehreren Gründen ab.

«Elternurlaube gelten heute als Bestandteil attraktiver Anstellungsbedingungen. Sie werden eingesetzt, um Personal zu gewinnen und zu halten», teilte Travail Suisse mit. Die Gewerkschaft will aber nicht, dass Arbeitgeber diesen Wettbewerbsvorteil für sich instrumentalisieren. Sie fordert vielmehr, dass die Praxis landesweit vereinheitlicht wird, indem für alle Väter ein bezahlter Urlaub von 20 Tagen eingeführt wird. Dieser sei eine erste unabdingbare Etappe auf dem Weg zu einem echten Elternurlaub, der zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werde.

Hintergrund der Forderung ist die vierte jährliche Befragung von Travail Suisse bei Arbeitgebern des öffentlichen Sektors zu den Elternurlauben. Dabei hat die Gewerkschaft eine Diskriminierung der Männer festgestellt.

Gemäss Travail Suisse zählen Elternurlaube zu attraktiven Arbeitsbedingungen. Dies ist auch die Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV). Deshalb ist er überzeugt, dass keine Einheitlichkeit auf dem Gesetzgebungsweg angepeilt werden muss. Vielmehr soll es den einzelnen Arbeitgebern oder den Sozialpartnern überlassen bleiben, eine allfällige Bezahlung von Elternurlauben auszuhandeln. Einen bezahlten Mutterschaftsurlaub gibt es bereits heute. Auch einen Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) zu bezahlen, verbietet die finanzielle Situation der EO, die aufgrund ihrer Schieflage per 1. Januar 2011 die Beiträge erhöhen musste. Der Mutterschaftsurlaub ist nicht nur aus gesundheitlichen Gründen nach einer Niederkunft notwendig (arbeitsgesetzliches Arbeitsverbot), sondern auch für das Kind ist die Anwesenheit der Mutter wichtig (u.a. auch zur Eingewöhnung des Stillens).

Das trifft auf den Vater nicht gleichermassen zu. Es ist zwar richtig, dass das gemeinsame Leben des Kindes mit seinen Eltern sehr wichtig ist. Dies gilt jedoch nicht nur für die Anfangszeit nach der Geburt. Zudem steht es dem Vater frei, nach der Geburt einen unbezahlten Urlaub zu beantragen, Ferientage zu beziehen oder mit seinem Arbeitgeber anderweitige, individuelle Absprachen zu treffen.