Der Nationalrat sprach sich mit klarem Mehr gegen die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» aus. Er will nicht, dass die Bundesregelung zum Nichtraucherschutz weiter verschärft wird. Dieser Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
| Roland A. Müller
Das in der ganzen Schweiz geltende Rauchverbot soll nicht verschärft werden. Der Nationalrat lehnte das Volksbegehren nach rund dreistündiger Debatte mit 54 zu 118 Stimmen bei 9 Enthaltungen klar ab. Er folgte damit dem Entscheid des Bundesrats. Vor allem die bürgerlichen Nationalräte legten das Gewicht auf die Freiheit der Bürger und Kantone sowie auf die Rechtssicherheit. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt die Initiative ebenfalls ab. Er ist überzeugt, dass das erst am 1. Mai 2010 in Kraft gesetzte Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ausreicht. Eine neue Regelung ist unnötig.
Das geltende Bundesgesetz sieht eine Ausnahme vom Rauchverbot für kleine Lokale vor und erlaubt abgetrennte und «ausreichend belüftete» Raucherräume, sogenannte Fumoirs, auch mit Bedienung. Die Volksinitiative hingegen will eine Verschärfung des Rauchverbots in der Verfassung festschreiben. Demnach sollen nur noch unbediente Fumoirs erlaubt sein. Kleine Raucherlokale wären nicht mehr gestattet. Betroffen vom Rauchverbot wären zudem sämtliche Innenräume, die als Arbeitsplatz dienen, auch Einzelbüros oder Werkstätten.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.