GAV für Maler und Gipser allgemeinverbindlich

28. September 2010 News

Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Maler- und Gipsergewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Damit verpflichtet erstmals ein grosser Schweizer Branchenvertrag alle Arbeitgeber zur Hinterlegung einer Kaution. Diese Massnahme soll vor Lohndumping schützen.

Ab 1. Oktober müssen auch Selbstständige eine Kaution von 10 000 Franken hinterlegen. Gleichzeitig hat der Bundesrat ausländischen Fachverbänden und Firmen das Recht abgesprochen, gegen schweizerische Branchenverträge Beschwerde einzulegen. Beide Entscheide sollen die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping stärken. Gegen diese Regelungen hatten drei deutsche Arbeitgeberorganisationen Einsprache erhoben.

Arbeitnehmervertreter hatten im Juni gemeinsam mit Arbeitgebern darauf hingewiesen, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU zunehmend missbraucht werde. Unlautere Konkurrenz durch Scheinselbstständige aus dem Ausland, für die kein GAV und damit kein Mindestlohn gilt, kann die Existenz von Schweizer KMU gefährden.