Flankierende Massnahmen: Mehr Kontrollen in Firmen

4. Mai 2011 News

Nach Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU wurden im vergangenen Jahr über 40 000 meldepflichtige Personen in Schweizer Betrieben kontrolliert. Die Überprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ergab mehr Verstösse. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist überzeugt, dass mit den flankierenden Massnahmen die Risiken des Lohn-/ Sozialdumpings beherrscht werden können.

Die flankierenden Massnahmen zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit sollen verhindern, dass es in der Schweiz zu einem unkontrollierten Druck auf die Löhne und die Sozialbedingungen kommt. Die Arbeitsbedingungen werden jährlich von den tripartiten (Arbeitgeber, Arbeitnehmende, Staat) und den paritätischen Kommissionen (Arbeitgeber und Arbeitnehmende) überprüft. Die paritätischen Kommissionen überwachen die Branchen mit einem verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Branchen ohne GAV werden durch die kantonalen tripartiten Kommissionen überprüft.

18 000 Schweizer Unternehmen unter der Lupe
Die Kontrollen wurden im Jahr 2010 ausgeweitet. Insgesamt wurden 40 000 meldepflichtige Personen erfasst, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in seinem Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen schreibt. 18 000 Schweizer Unternehmen und etwa 16 000 Entsendebetriebe aus der EU wurden unter die Lupe genommen.

Gemäss den Erhebungen hielten 38% der Entsendebetriebe die Lohnbedingungen nicht ein, wie sie in allgemeinverbindlich erklärten GAV verbindlich sind. Die kantonalen tripartiten Kommissionen meldeten bei rund 12% der kontrollierten Entsendebeitriebe Unterbietungen der – von den tripartiten Kommissionen definierten – üblichen Löhne.

Zudem nahm das Problem der Scheinselbständigkeit zu. Die Selbständigkeit kann vorgetäuscht werden, um für eigentlich angestellte Personen die geltenden Mindestlöhne zu umgehen. Selbständigerwerbende müssen die Mindestlöhne nicht beachten. Gemäss Angaben der Kontrolleure wurde bei rund 23% der diesbezüglich kontrollierten Personen eine Scheinselbständigkeit vermutet. «Aufgrund der vorliegenden Resultate können die flankierenden Massnahmen insgesamt als wirksam bezeichnet werden», teilt das Seco mit.

Flankierende Massnahmen funktionieren
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bedauert, dass die «vermuteten Verstösse» zugenommen haben. Bei der Beurteilung der Entwicklung ist allerdings zu beachten, dass es sich um vermutete Verstösse handelt, die teilweise auch geringfügiges Gewicht haben. Nach einer vertieften Analyse des Berichts kommt der SAV zum Schluss, dass das bestehende System der flankierenden Massnahmen funktioniert und die Risiken des Lohn-/Sozialdumpings damit beherrscht werden können.

Zum Problem der Scheinselbständigkeit erwartet der SAV den Bericht der vom Seco eingesetzten speziellen Arbeitsgruppe, um dann über notwendige und angemessene Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen entscheiden zu können.