Erhöhung der Kontingente für die Beschäftigung von Drittstaatenangehörigen gefordert

13. Oktober 2010 News

Um den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung zu tragen, müssen die Kontingente für die Beschäftigung von Drittstaatenangehörigen – ausländische Arbeitskräfte, für welche nicht die Personenfreizügigkeit gilt – erhöht werden. Dies fordert der Schweizerische Arbeitgeberverband in seiner Vernehmlassung zur Revision der «Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit» (VZAE). 

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat seine Vernehmlassung zum Entwurf für die Revision der «Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit» (VZAE) eingereicht. Seine Stellungnahme lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Für die schweizerische Wirtschaft  ist die Möglichkeit, für qualifizierte Aufgaben und besondere Positionen Drittstaatenangehörige (Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter das Abkommen über die Personenfreizügigkeit CH-EU fallen) zu beschäftigen, von grosser Bedeutung. Insbesondere  muss es global ausgerichteten Unternehmen möglich sein, Spezialisten und Kaderpersonen mit ihren internationalen Tochtergesellschaften auszutauschen.
  • Die Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)  muss diesen Bedürfnissen Rechnung tragen, ansonsten eine Verlagerung der entsprechenden Tätigkeiten an ausländische Standorte droht.
  • Die Trennung der Kontingente für Drittstaatsangehörige von jenen der Dienstleistungserbringenden aus dem EU/EFTA-Raum ist unbedingt nötig.
  • Die vorgesehenen Kontingente sind unzureichend für die Bedürfnisse der Wirtschaft.
  • Die Kontingente  für Drittstaatenangehörige sind gegenüber dem heutigen Stand zu erhöhen und so festzulegen, dass sie mindestens das Niveau von 2007, vor Einführung der vollen Personenfreizügigkeit, erreicht.
  • Die Einführung eines Datenaustausches zwischen der Arbeitslosenversicherung und den Migrationsbehörden zur Bekämpfung der unberechtigten oder missbräuchlichen Sozialhilfebezüge ist zu begrüssen.