Erfreulicher Entscheid bei Steuerabzügen für die Weiterbildung

6. April 2011 News

Die Wirtschaftskommission des Ständerats befürwortet neue Regeln für den steuerlichen Abzug von Weiterbildungskosten. Sie will doppelt so hohe Abzüge zulassen wie der Bundesrat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.

Nach dem Willen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) soll der maximale jährliche Abzug 12’000 Franken betragen. Dies hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen. Der Bundesrat hatte einen maximalen Abzug von 6’000 Franken vorgeschlagen. Zunächst wollte der Bundesrat den Abzug gar auf 4’000 Franken begrenzen. Nach Kritik in der Vernehmlassung legte er die Grenze dann bei 6’000 Franken fest. Der Wirtschaftskommission reicht dies nicht. Aus- und Weiterbildungen verursachten zum Teil hohe Kosten und könnten die finanzielle Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen merkbar schmälern, hält sie fest.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist erfreut über den Entscheid der Kommission, den maximalen jährlichen Steuerabzug bei 12‘000 Franken festzulegen. Dieser Betrag entspricht genau den Vorstellungen des SAV.

Ja zu allgemeinem Abzug
Eine Minderheit der WAK-S wollte die Obergrenze bei 6’000 Franken belassen. Sie verwies auf die Mindereinnahmen. Ausserdem sei zu befürchten, dass bei zu hohen Abzügen der Anreiz für Arbeitgeber sinken würde, die Arbeitnehmenden bei einer Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat geht davon aus, dass bei einer Obergrenze von 6’000 Franken rund 85 Prozent der selbstgetragenen Aus- und Weiterbildungskosten vollumfänglich abgezogen werden können. Dies würde bei der direkten Bundessteuer zu geschätzten 5 Mio. Franken Mindereinnahmen führen. Die Kantone wären frei, die Höhe der Obergrenze für die kantonale Steuer festzulegen.

Die Kommission diskutierte auch darüber, ob der Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung wie vom Bundesrat vorgeschlagen neu als sogenannt allgemeiner Abzug gelten soll oder – wie bisher – als Berufskosten, welche in der Höhe der effektiven Kosten abzugsfähig sind. Sie schloss sich schliesslich dem Antrag des Bundesrates an.

Ständerat befasst sich im Sommer mit Vorlage
In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission die Vorlage mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Gegenüber dem heutigen Recht werde die Grenze zwischen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Kosten deutlicher, hält sie fest. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Sommersession mit der Vorlage befassen.