Drittstaaten-Kontingente: Bewilligungen besser auf die Anliegen der Betriebe ausrichten

23. November 2011 News

2012 sollen gleich viele qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU und der Efta in der Schweiz Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis haben wie in diesem Jahr. Der Bundesrat hat beschlossen, an den Kontingenten nichts zu ändern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist sich bewusst, dass die Festsetzung der Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten nicht ohne Rücksicht auf die laufende Zuwanderungsdiskussion erfolgen kann.

Schweizer Unternehmen sollen im kommenden Jahr insgesamt 8500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren dürfen. Bei 3500 davon handelt es sich um langfristige Aufenthaltsbewilligungen, bei 5000 um Kurzaufenthaltsbewilligungen, wie das Justiz- und Polizeidepartement mitteilt.

«Inländische Arbeitskräfte haben oberste Priorität»
Die international stark vernetzte Schweizer Wirtschaft sei auch auf Spezialisten angewiesen, die aus Ländern ausserhalb der EU oder der Efta stammten, begründet der Bundesrat seinen Entscheid. In der EU und der Efta könnten nicht alle benötigten spezialisierten Arbeitskräfte rekrutiert werden.

Der Bundesrat betont gleichzeitig, dass aus seiner Sicht der Beschäftigung von inländischen Arbeitskräften und Erwerbstätigen aus den EU-/Efta-Staaten unverändert oberste Priorität zukommt. Bewilligungen sollten an Drittstaatsangehörige nur erteilt werden, wenn deren Anstellung einem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspreche.

Stabiles Kontingent für Entsandte
Weiter beschloss der Bundesrat in der Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, auch an der Zahl Bewilligungen für Dienstleistungserbringer festzuhalten, die aus dem EU/Efta-Raum stammen und über 120 Tage in der Schweiz im Einsatz stehen.

Hier gewährt der Bundesrat ein Kontingent von 3000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 500 Aufenthaltsbewilligungen. Unter diese Bewilligungskategorie fallen Arbeitnehmende, die in einem EU-/Efta-Land angestellt sind und vorübergehend in die Schweiz entsandt werden, um einen Auftrag – etwa bei einer Tochter- oder Partnerfirma – auszuführen.

In diesem Zusammenhang fordert der Bundesrat, dass solche Bewilligungen nur erteilt werden, wenn orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen eingehalten werden und ein gesamtwirtschaftliches Interesse gegeben ist.

Arbeitgeberverband forderte leichte Erhöhung
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist sich bewusst, dass die Festsetzung der Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten nicht ohne Rücksicht auf die laufende Zuwanderungsdiskussion erfolgen kann. Deshalb forderte er trotz weitergehender Begehren der betroffenen Unternehmen nur eine leichte Erhöhung der Kontingente für besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten.

Vor allem bei den Kurzaufenthaltsbewilligung wäre eine Anhebung um rund 1000 Bewilligungen nach Meinung des SAV ohne weiteres möglich gewesen, weil die betreffenden Personen nach wenigen Monaten die Schweiz wieder verlassen. Da der Bundesrat auch für diese Arbeitskräfte-Kategorie jede Ausdehnung der Kontingente ablehnt, ist es umso wichtiger, dass die Bewirtschaftung der Bewilligungen noch besser auf die Anliegen der Unternehmen ausgerichtet wird.