Doppelter Selbstbehalt bei freier Arztwahl

4. März 2011 News

Wer sich bei der Arztwahl nicht einschränken will, soll einen doppelt so hohen Selbstbehalt bezahlen wie heute. Der Nationalrat hält daran fest, die Versicherten über ein negatives Anreizsystem zu einem Wechsel in ein integriertes Versorgungsnetz zu bewegen.

Der Nationalrat sprach sich mit 95 zu 80 Stimmen dafür aus, den Selbstbehalt auf 20% zu erhöhen, wenn sich Versicherte nicht einem sogenannten Managed-Care-Modell anschliessen wollen. Nur wer bereit ist, die freie Arztwahl im Rahmen eines solchen Versicherungsvertrages einzuschränken, soll wie heute 10% bezahlen.

Kompromissvorschlag abgelehnt
Der Nationalrat widersetzt sich damit einem Kompromissvorschlag aus dem Ständerat. Dieser hatte angesichts von Referendumsdrohungen von Patientenorganisationen und von linken Parteien vorgeschlagen, Managed-Care-Versicherte mit einem Selbstbehalt von 5% zu belohnen. Den Selbstbehalt für alle anderen Versicherten möchte die kleine Kammer auf 15% erhöhen.

Der Nationalrat hielt auch daran fest, dass für Managed-Care-Versicherte im Gesetz keine absolute Obergrenze für den Selbstbehalt festgelegt wird. Während der Ständerat eine Obergrenze von 500 Franken will, möchte es der Nationalrat dem Bundesrat überlassen, einen jährlichen Höchstbetrag festzulegen. Mit diesen Entscheiden hielt der Nationalrat an den wesentlichsten Differenzen zum Ständerat fest. Die kleine Kammer wird sich im Rahmen der Differenzbereinigung bald wieder mit der Vorlage befassen.

Behandlung optimieren, Kosten dämpfen
Von integrierten Versorgungsnetzen oder Managed-Care-Modellen wird gesprochen, wenn sich Leistungserbringer – etwa Hausärzte, Spezialärzte und Physiotherapeuten – zum Zweck der Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen. Davon versprechen sich die Gesundheitspolitiker eine Optimierung der Behandlungsprozesse, eine Verbesserung der Behandlungsqualität und ein Dämpfung des Kostenwachstums.