Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstrich an der Medienkonferenz von economiesuisse in Lugano die Wichtigkeit der Personenfreizügigkeit für die Schweiz. Der neue SAV-Präsident Valentin Vogt appellierte an die Unternehmer, ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrzunehmen.
| Roland A. Müller
Braucht die Schweiz die Personenfreizügigkeit? Diese Frage beantwortete der SAV-Präsident Valentin Vogt an der Medienkonferenz mit einem klaren Ja. Der bilaterale Weg sei der Königsweg, und dessen Kernstück sei die Personenfreizügigkeit. Er unterstrich: «Die Personenfreizügigkeit ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass sich die Schweiz weiter wirtschaftlich positiv entwickeln kann.»
Klare Spielregeln
Vogt wies darauf hin, dass jeder ausländische Arbeitnehmende von einem Arbeitgeber in der Schweiz angestellt oder beschäftigt werde. «Die Spielregeln der Personenfreizügigkeit sind klar definiert», sagte er. «Die Unternehmer stehen in der Verantwortung, diese Spielregeln einzuhalten.» Missbrauch gefährde die Personenfreizügigkeit und damit das weitere positive wirtschaftliche Wachstum der Schweiz.
Der SAV-Präsident unterstrich in Lugano auch die Bedeutung des Tessins für die Schweiz und den Schweizerischen Arbeitgeberverband. Dieser Landesteil mit 4,3% aller Beschäftigten weise eine dynamische Wirtschaftsentwicklung aus.
Studie zum Gotthard-Strassentunnel
An der Medienkonferenz präsentierte Dominique Reber, Mitglied der Geschäftsleitung von economiesuisse, seine Überlegungen zum Gotthard-Strassentunnel. Für Reber ist wichtig, dass der Bau einer zweiten Röhre nicht ohne Prüfung verworfen werden dürfe. economiesuisse habe eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Möglichkeiten eines Baus auf der Basis eine Public Private Partnerships prüfen soll. Mit Ergebnissen sei Anfang 2012 zu rechnen, sagte er.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.