Bundesrat erhöht Beitragssatz für Erwerbsersatzordnung

18. Juni 2010 News

Der Bundesrat hat entschieden, den Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente anzuheben. Damit soll den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen werden. Die Erhöhung ist je zur Hälfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu tragen.

Die neue Mutterschaftsentschädigung für erwerbstätige Mütter wurde in der Volksabstimmung vom 26. September 2004 gutgeheissen und am 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt. Diese Entschädigung wird gleich wie die Entschädigung für Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst aus dem EO-Fonds finanziert. Der Bundesrat hatte bereits in den damaligen Abstimmungserläuterungen darauf hingewiesen, dass zusätzliche 0,2 Lohnprozente notwendig sein werden, um die Ausgaben für die Mutterschaftsentschädigung zu finanzieren.

EO-Reserven unter gesetzlichem Mindeststand
Die Reserven des EO-Fonds sind nun unter den gesetzlichen Mindeststand einer halben Jahresausgabe gesunken, teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen mit. Um die Reserven wieder aufzubauen und die Finanzierung der Leistungen sicherzustellen, wird der Beitragssatz während 5 Jahren von 0,3% auf 0,5%, erhöht.

Mit dieser Erhöhung, die je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu tragen ist, wird der Fonds laut BSV voraussichtlich bis Ende 2015 wieder über Reserven von rund 63 % einer Jahresausgabe verfügen. Der Bundesrat werde vor Ablauf der befristeten Beitragserhöhung die Situation neu beurteilen und die nötigen Massnahmen für die Zeit nach 2015 treffen.

Erhöhung drei Jahre später als angenommen
Vor der Volksabstimmung vom 26.September 2004 zur Einführung der Mutterschaftsentschädigung ging der Bundesrat davon aus, dass der EO-Beitragsatz spätestens 2008 angehoben werden müsse. Gemäss der BSV-Mitteilung haben die Reserven des EO-Fonds aber aus folgenden Gründen drei Jahre länger gereicht: Erstens sei das Inkrafttreten der Mutterschaftsentschädigung um ein halbes Jahr auf 1. Juli 2005 hinausgeschoben worden. Zweitens seien die Einnahmen der EO wegen der guten Wirtschaftsentwicklung in den vergangenen Jahren höher ausgefallen als erwartet.