Bund finanziert Aufbau und Betrieb des Familienzulagenregisters

16. Juni 2010 News

Die Schaffung eines zentralen Registers für Familienzulagen ist unter Dach. Der Ständerat schwenkte bei dieser letzten Differenz auf die Linie des Nationalrates ein, wonach der Bund neben dem Aufbau des Registers auch dessen Betrieb zu finanzieren hat. Der Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Der Bund muss nach dem Entscheid des Ständerates sowohl den Aufbau als auch den Betrieb des zentralen Familienzulagenregisters bezahlen. Ständerat und Bundesrat hatten die jährlichen Betriebskosten von 1,7 Mio. Fr. den Kassen auferlegen wollen, was der Nationalrat kategorisch abgelehnt hatte. Der Ständerat schwenkte nun bei dieser letzten Differenz auf die Linie des Nationalrats ein.

Der einmalige Aufbau kostet die Eidgenossenschaft 3,8 Mio. Fr. Mit der Schaffung eines zentralen Registers für Familienzulagen soll verhindert werden, dass Eltern mehrfach Kinderzulagen beziehen können. Die Zulagen werden bereits ab einem geringen Beschäftigungsgrad entrichtet. Weil sie von verschiedenen Stellen ausbezahlt werden, geht zuweilen der Überblick verloren, so dass es zu Doppelzahlungen kommt. Dabei besteht laut Bundesrat grosses Sparpotenzial.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid der Räte, dass der Bund sowohl die Kosten für den Aufbau des Registers als auch die jährlichen Betriebskosten zu übernehmen hat. Der SAV unterstützt ausdrücklich die rasche, per 1. Januar 2011 geplante Einführung des Registers. Siehe dazu die Meldungen “Auch Ständerat sagt klar Ja zu zentralem Familienzulagenregister” vom 10.06.2010 und “Räte sind sich uneinig bei Finanzierung” vom 14.06.2010.