Berufswahl: Neue Plattform mit Anforderungsprofilen
Anforderungsprofile für verschiedene Berufe, abzurufen per Computer, sollen den Schülern zeigen, für welche Lehre sie geeignet sind. Ein neues Projekt will damit die Zahl der Lehrabbrüche senken und Enttäuschungen bei Lehrmeistern und Lehrlingen abbauen.
| Roland A. Müller
«Anforderungsprofile für die berufliche Grundbildung» heisst ein neues, computerbasiertes und interaktives Instrument für die Berufswahl von Schulabgängern. Bis 2012 wollen der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erste Profile vorlegen.
Falsche Berufswahl verhindern
Mit dem Instrument werden junge Menschen ihre eigenen schulischen Leistungen und Fähigkeiten mit den Anforderungen vergleichen können, die ihr Traumberuf verlangt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass es zur falschen Berufswahl kommt, die oft in Enttäuschung und Lehrabbruch endet.
Zwar gebe es mit Schulnoten und Tests schon Instrumente, welche die Berufswahl erleichtern sollen, hiess es an einer Medienkonferenz. Dass diese Instrumente aber offenbar nicht ausreichten, zeige die hohe Zahl der Lehrabbrüche. So ergaben Untersuchungen im Kanton Bern, dass jede fünfte Lehre bereits im ersten Jahr abgebrochen werde.
Erste Profile im Frühjahr 2012
Für das Projekt «Anforderungsprofile» sollen bis im Februar 2012 zusammen mit den entsprechenden Berufsverbänden die ersten drei Profile erstellt werden: jene für die Polymechaniker, die Angestellten im Gesundheitsbereich und im Detailhandel. Weitere 12 Profile werden bis Herbst 2012 erstellt. Damit wären rund ein Viertel aller Lehrstellen abgedeckt. Nach einer Analyse werden anschliessend die restlichen Berufsprofile ausgearbeitet.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.