Berufliche Vorsorge: Neue Massnahmen für ältere Arbeitnehmende

14. Januar 2011 News

Seit dem 1. Januar 2011 sind die Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmender in der beruflichen Vorsorge in Kraft. Sie sollen die Arbeitsmarktbeteilung der Älteren fördern und deren Verbleib im Arbeitsmarkt unterstützen.

Der Bundesrat setzte die Massnahmen in der beruflichen Vorsorge Mitte des vergangenen Jahres auf Anfang 2011 in Kraft, nachdem die Bundesversammlung die Massnahmen im Dezember 2009 verabschiedet hatte.

Die Massnahmen für ältere Arbeitnehmende sollen die Arbeitsmarktbeteilung fördern und den Verbleib im Arbeitsmarkt begünstigen. Die Vorsorgeeinrichtungen können älteren Versicherten ab 2011 folgende Neuerungen anbieten:

  • Versicherte, die ihr Arbeitspensum ab dem 58. Altersjahr reduzieren (Lohnkürzung um höchstens die Hälfte), können ihren bisherigen versicherten Verdienst weiterführen.
  • Versicherte, die auch nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben möchten, können bis zur Vollendung des 70. Altersjahres weiter Beiträge an ihre Vorsorgeeinrichtung einbezahlen.

Diese Massnahmen gehören zum ersten Teil der in drei Etappen umgesetzten Strukturreform in der beruflichen Vorsorge. Die zweite Etappe mit verschärften Governance-Vorschriften für Pensionskassen soll am 1. Juli 2011 in Kraft treten. Die dritte Etappe betrifft die verstärkte Aufsicht in der 2.Säule und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Vorgesehen ist dabei insbesondere die Einrichtung einer Oberaufsichtskommission.