Auch Ständerat sagt klar Ja zu zentralem Familienzulagenregister

10. Juni 2010 News

Nach dem Nationalrat sprach sich auch der Ständerat klar dafür aus, auf Anfang 2011 ein zentrales Familienzulagenregister zu schaffen. Damit soll der Mehrfachbezug von Kinderzulagen verhindert und der administrative Aufwand reduziert werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.

Kinderzulagen werden bereits ab einem geringen Beschäftigungsgrad entrichtet. Weil die Zulagen von verschiedenen Stellen ausbezahlt werden, geht zuweilen der Überblick verloren, so dass es zu Doppelzahlungen kommt. Das Sparpotenzial sei gross, sagte Bundesrat Didier Burkhalter im Ständerat. Läge die Mehrfachbezugsquote auch nur bei einem Prozent, könnten pro Jahr 50 Mio. Fr. gespart werden.

Register soll in Genf angesiedelt werden
Der Ständerat entschied sich nun einstimmig mit 39 zu 0 Stimmen für die Schaffung eines zentralen Registers für Familienzulagen. Der Nationalrat hatte sich bereits in der Frühjahrssession ebenfalls einstimmig dafür ausgesprochen. Um die Mehrfachbezüge zu unterbinden, soll das zentrale Register alle Kinder, die eine Zulage erhalten, mit AHV-Nummer und Geburtsdatum erfassen. Das Register soll in Genf angesiedelt werden und seine Arbeit bereits 2011 aufnehmen.

Uneinig sind sich die beiden Räte noch bei der Finanzierung. Nach dem Willen des Ständerates und des Bundesrates soll der Bund zwar den Aufbau des Registers im Umfang von 3,8 Mio. Fr. finanzieren, nicht aber die jährlichen Betriebskosten von 1,7 Mio. Fr. Nach dem Willen des Nationalrates soll der Bund alle Kosten tragen. Weiter ist der Ständerat nicht auf den Vorschlag der grossen Kammer eingetreten, auch Kinderrenten von IV, AHV und Berufsvorsorgeeinrichtungen im Register einzutragen. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

Arbeitgeberverband ausdrücklich für rasche Einführung
Nach Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands entspricht das geplante Register einem klaren Bedürfnis bei der Durchführung der Familienzulagengesetzgebung. Damit soll verhindert werden, dass Eltern mehrfach Kinderzulagen beziehen können. Der heute für diese Kontrolle grosse administrative Aufwand kann durch ein solches Register merklich reduziert werden.

Die Schaffung des zentralen Registers ist im Interesse Arbeitgeber, welche die Zulagen finanzieren. Deshalb richtete der SAV schon kurz nach Einführung des Familienzulagengesetzes (FamZG) entsprechende Forderungen an die Politik. Er unterstützt ausdrücklich die rasche, per 1. Januar 2011 geplante Einführung des Registers. Der SAV ist wie der Nationalrat der Meinung, dass der Bund sowohl die Kosten für den Aufbau des Registers als auch die jährlichen Betriebskosten übernehmen muss.