Arbeitslosigkeit: Mehr Taggelder im Kanton Neuenburg

18. Februar 2010 News

Der Bundesrat hat beschlossen, die maximale Anzahl Taggelder für über 30-jährige Arbeitslose im ganzen Kanton Neuenburg wegen der hohen Arbeitslosigkeit erneut befristet zu erhöhen.

Der Kanton Neuenburg hatte die Erhöhung für den gesamten Kanton beantragt, der Bundesrat jedoch das Gesuch lediglich für zwei Monate genehmigt. Grund dafür war, dass für die Regionen Montagnes neuchâteloises und Val de Travers bereits eine Erhöhung der Anzahl Taggelder vom 1. September 2009 bis zum 28. Februar 2010 genehmigt worden war. Diese Frist läuft nun bald ab. Deshalb beantragte der Kanton Neuenburg, die Erhöhung der Anzahl Taggelder ab dem 1. März 2010 für das gesamte Kantonsgebiet zu erneuern.

Der Bundesrat hat nun beschlossen, aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit im ganzen Kanton Neuenburg die maximale Anzahl Taggelder für die Zeitspanne vom 1. März bis am 31. August 2010 von 400 auf 520 Tage zu erhöhen. Die Massnahme gilt für über 30-jährige Arbeitslose, da diese ein erhöhtes Risiko haben, langzeitarbeitslos zu werden.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz kann der Bundesrat die Höchstzahl der Taggelder während höchstens 6 Monaten um 120 erhöhen. Dies wenn die Arbeitslosigkeit eines Kantons oder eines seiner wesentlichen Teilgebiete die nationale Arbeitslosenquote deutlich übersteigt und während der Referenzperiode durchschnittlich mindestens 5 % erreicht hat. Die betreffenden Kantone beteiligen sich mit 20 % an den Kosten.