Arbeitslosenversicherung: Ständeratskommission auf anderem Kurs als Nationalrat

19. Januar 2010 News

Die ständerätliche Sozial- und Gesundheitskommission empfiehlt dem Ständerat, bei der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mehrheitlich an seiner eigenen Version festzuhalten. Nach Ansicht der Kommission ging der Nationalrat bei den Leistungskürzungen für Arbeitslose zu weit.

Die ständerätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S) fasste ihre Beschlüsse auch mit Blick auf das Referendum, das von linker Seite angedroht wurde. Der Nationalrat war bei den Leistungskürzungen deutlich weiter gegangen als der Ständerat und der Bundesrat. Ginge es nach dem Willen des Nationalrats, würden die Leistungen für Junge und Langzeitarbeitslose eingeschränkt.

Kommission gegen Kürzung von Taggeldern
So möchte der Nationalrat Arbeitslosen die Taggelder nach 260 Tagen und 330 Tagen um je 5 % kürzen und so 30 Mio. Fr. jährlich einsparen. Die Ständeratskommission beantragt ihrem Rat einstimmig, dies abzulehnen. Nach dem Willen der Kommission sollen zudem auch unter 30-Jährige das Anrecht auf 400 Taggelder haben, wenn sie mindestens 18 Monate in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Der Nationalrat hatte sich für eine Beschränkung der Bezugsdauer auf 260 Tage ausgesprochen.

Einen Kompromiss schlägt die Ständeratskommission bei den unter 25-Jährigen vor: Sie sollen künftig nur noch Anspruch auf 200 statt 400 Taggelder haben. Der Nationalrat wollte die Bezugsdauer auf 130 Tage kürzen, was zusätzlich 56 Mio. Fr. Einsparungen gebracht hätte.
Schliesslich sprach sich die Kommission gegen verlängerte Wartefristen für Personen aus, die nach dem Studium arbeitslos werden. Der Zugang zur Arbeitslosenversicherung würde laut SGK-S mit der nationalrätlichen Version zu stark eingeschränkt.

Bei Lohnbeiträgen zurückhaltend
Bei den Erhöhungen der Lohnbeiträge schwenkte die Ständeratskommission dagegen auf die Linie des Nationalrates ein. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Lohnbeiträge nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen von 2 auf 2,3 % zu erhöhen, sondern lediglich auf 2,2 %. Auf eine zusätzliche, befristete Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte wollte die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat verzichten. Die Kommission schliesst sich an und beantragt dem Ständerat, dem zuzustimmen.

Der Ständerat befasst sich in der Frühjahrssession mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Ziel ist die Sanierung der defizitären Versicherung. Würden die Räte der Vorlage in der Version der Ständeratskommission zustimmen, wäre die Kasse laut SGK-S in 16 Jahren saniert.