AHV- und IV-Renten steigen um 1,75%

24. September 2010 News

Der Bundesrat passt die AHV- und IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung an. Die Aufwertung beträgt 1,75% und tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Damit steigt die minimale AHV-/IV-Rente um 20 Franken, die Maximalrente um 40 Franken. Gleichzeitig werden die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge darauf abgestimmt.

Durch die Apassung an den Mischindex steigt die minimale AHV/IV-Rente von 1140 auf 1160 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2280 auf 2320 Franken. Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 18 720 auf 19 050 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 28 080 auf 28 575 Franken für Ehepaare und von 9780 auf 9945 Franken für Waisen erhöht. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst, teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit.

Höhere Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende
Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 460 auf 475 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 892 auf 904 Franken.

Die Erhöhung der Renten führt laut EDI zu Mehrkosten von rund 765 Mio. Franken, davon 650 Mio. bei der AHV und 115 Mio. bei der IV. Davon gehen 170 Mio. zu Lasten des Bundes, der sich zu 19,55% an den Ausgaben der AHV und zu 37,7% an jenen der IV beteiligt. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von 1 Mio. Franken zu Lasten des Bundes und 4 Mio. für die Kantone.

Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge anpassen
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 23 940 Franken auf 24 360 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20 520 Franken auf 20 880 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6682 Franken (heute 6566) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33 408 Franken (heute 32 832) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2011 in Kraft.