Stabilisierungsregel für die AHV: Rentenalter steigt frühestens 2033 über 65!

19. Juli 2016 News

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat kürzlich aktualisierte Perspektiven der AHV-Finanzen bis 2035 veröffentlicht, die gegenüber den bisherigen Projektionen leicht positiver sind. Entsprechend schlagen sich die besseren Zahlen auch im Vorschlag der Wirtschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 positiv nieder.

Die Wirtschaft hat im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 einen konstruktiven Kompromissvorschlag ausgearbeitet und sich zum heutigen Rentenniveau bekannt. Der Vorschlag der Wirtschaft beschränkt sich im Wesentlichen auf fünf Elemente: Referenz-Rentenalter 65 für beide Geschlechter, Flexibilisierung des Rentenbezugs, moderate Zusatzfinanzierung (0,6 Mehrwertsteuer-Prozent und vollständige Zuführung des bisherigen Demografieprozents an die AHV), eine wirksame Stabilisierungsregel für die AHV sowie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent mit Kompensationsmassnahmen. Die Einsparungen und die Zusatzeinnahmen halten sich dabei insgesamt die Waage.

Bereits in den Dokumentationen vom 21. Januar 2016 hat die Wirtschaft unter der Federführung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands die Wirkung aufgezeigt. Basierend auf den bisherigen Projektionen konnte dargelegt werden, dass die konkreten Massnahmen in der AHV bis mindestens 2028/29 ausreichen würden, ohne dass die Stabilisierungsregel ausgelöst wird. Das BSV hatte diese Berechnungen überprüft und bestätigt.

Aufgrund der nun leicht verbesserten Perspektiven wirkt der Vorschlag der Wirtschaft noch besser, das heisst länger (siehe Grafik). Die erste Stufe der Stabilisierungsregel würde demgemäss frühestens 2029/2030 ausgelöst. Falls sich Bundesrat und Parlament nicht auf mehrheitsfähige Reformmassnahmen einigen könnten, würde das Referenzalter frühestens 2033 schrittweise erhöht, also wiederum ein Jahr später als mit den bisherigen Projektionen. Eine erste moderate Erhöhung des Referenzalters um vier Monate würde demnach frühestens in 16 Jahren erfolgen. Dies jedoch nur dann, wenn die AHV effektiv in Schieflage gerät und Bundesrat und Parlament nicht rechtzeitig andere Massnahmen beschliessen.

Zusammenfassend lassen sich damit folgende zwei Punkte festhalten. Der Reformvorschlag der Wirtschaft reicht ohne Auslösung der Stabilisierungsregel bis ca. 2030. Das Referenzalter würde sich frühestens 2033 um einen ersten Schritt erhöhen. Von einem Rentenalter 67 kann noch viele Jahre keine Rede sein, wenn überhaupt. Anderseits zeigen die aktualisierten Berechnungen auf, wie massgeschneidert die Stabilisierungsregel die AHV nachhaltig sichert. Weder Rentenalter noch Steuern werden auf Vorrat erhöht. Die Massnahmen greifen ausschliesslich bei Bedarf und erst im Zeitpunkt, indem es unumgänglich ist.