Ombudsstelle und Rechtsmittel bei NQR-Einstufung von Berufsabschlüssen?

20. März 2017 News

Wenn Einstufungen im nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) festzulegen sind, möchte der Nationalrat die Stellung der Trägerschaften von Berufen gegenüber dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) stärken. Die SBFI-Entscheide sollen angefochten oder an eine Ombudsstelle weitergezogen werden können, obwohl bisher keine Probleme aufgetaucht sind. Damit dürfe sich die Zusammenarbeit mit dem Bund verkomplizieren.

Die Motion (15.3157) verlangt rechtliche Einsprachemöglichkeiten und die Einrichtung einer Ombudsstelle, wenn Berufsbildungsabschlüsse im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) durch die Trägerschaften der Berufe einzustufen sind. Die Motionäre stören sich am Verfahren der Einstufung. Die Trägerschaften haben zwar ein Antragsrecht, der abschliessende Entscheid obliegt jedoch – nach einer Expertise und einem Konsensverfahren – beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Der Schweizerische Arbeitgeberverband steht dem Anliegen bei genauerer Betrachtung skeptisch gegenüber. Die Zusammenarbeit in der Berufsbildung basiert auf Kooperation und Konsens der Akteure. Um Entscheide dennoch rechtssicher und im Sinne des Gesamtsystems zu fällen, ist dem Bund in zentralen Fragen die Verantwortung für Entscheide übertragen. Beispielsweise erlässt der Bund auf Antrag der Organisationen der Arbeitswelt (Verbände, Trägerschaften) die über 200 Bildungsverordnungen über eine berufliche Grundbildung (z.B. Berufslehre Kauffrau / Kaufmann EFZ). Diese zentrale Aufgabe löst der Bund seit Jahren ohne Ombudsstellen oder andere Regulierungen.

Die Einordnung von Berufsabschlüssen in den nationalen Qualifikationsrahmen stellt lediglich einen kleinen Teilbereich von Entscheidungen dar, die im gesamten Berufsbildungssystem gefällt werden müssen. Eine besondere Regelung – wie nun vorgeschlagen – ist für diesen Teilbereich kaum nötig, zumal bisher kein Abschluss gegen den Willen der Trägerschaft eingeordnet wurde. Statt eine «Verrechtlichung» soll weiterhin eine Konsenskultur die Zusammenarbeit in der Berufsbildung prägen.

Damit das Vertrauen in den Qualifikationsrahmen gestärkt und das Ziel von transparenten sowie verständlichen Bildungsabschlüssen erreicht wird, müssen die Abschlüsse im Gesamtsystem aller Bildungsabschlüsse korrekt, kohärent und logisch eingeordnet werden. Dies wird im Urteil der Arbeitgeber nicht über ein Klagerecht oder Ombudsstellen gewährt, sondern über eine umsichtig und kooperativ handelnde Bundesbehörde. Die Motion wird nun vom Ständerat behandelt.