Die Teilrevision des Ausländergesetzes (AuG), des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) und der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) sieht mehrere Änderungen vor: Europäische Staatsangehörige, die zur Stellensuche in die Schweiz einreisen, sollen von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden – ebenso deren Familienangehörige. Auch müssen ausländische Personen, die eine Stelle suchen, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn Inhaber einer Kurzaufenthaltsbewilligung ihre Stelle verloren haben, soll ihr Aufenthaltsrecht als Erwerbstätige mit Ablauf ihres Ausweises oder nach Beendigung der Auszahlung von Arbeitslosenentschädigungen erlöschen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die vorgeschlagenen Änderungen, die eine einheitliche Praxis auf gesamtschweizerischer Ebene ermöglichen. Gleichwohl ist bei der Gesetzes- und Verordnungsrevision zu berücksichtigen, dass mit einem Ausschluss gut ausgebildeter EU/Efta-Bürger und ihrer Angehöriger von der Sozialhilfe eine weitere Verknappung des bereits heute teils mangelnden Fachkräfteangebots möglich ist. Gut ausgebildete Fachkräfte müssen genügend Zeit erhalten, eine passende Arbeitsstelle zu finden.