Riskanter Weg des Bundesrats – zu enges Korsett bei der Umsetzung der MEI

11. Februar 2015 Medienmitteilungen

Der Bundesrat hat seine Vernehmlassungsvorlage zur Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) verabschiedet. Erwartungsgemäss hält er an einer engen Umsetzung des Verfassungsartikels mit einem detaillierten Kontingentsystem und grundsätzlich strikten Inländervorrang fest. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst zwar, dass die Landesregierung den bilateralen Weg sichern will. Er bezweifelt jedoch, dass dies mit dem heute präsentierten Gesetzesentwurf gelingen wird.

Wie der Bundesrat bereits im Juni letzten Jahres skizziert hat, strebt er eine enge Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative an. Insofern ist zwar erfreulich, dass die Landesregierung inzwischen mehrere Optionen in ihre Überlegungen einbezogen hat. Zum einen soll in Berufen mit Fachkräftemangel von der Einzelfallprüfung des Inländervorrangs abgesehen werden. Zum anderen verzichtet sie auf ein starres Reduktionsziel bei der Festlegung der Kontingente. Allerdings ist der Spielraum mit einer ab vier Monaten Aufenthaltsdauer beginnenden Kontingentierung für die Wirtschaft zu restriktiv. Zudem hat es der Bundesrat versäumt, unmissverständlich klarzustellen, dass die Sozialpartner massgeblich in die Festlegung der jährlichen Höchstzahlen und Kontingente einbezogen werden müssen. Eine blosse Anhörung genügt nicht und wird der Bedeutung der Sozialpartnerschaft nicht gerecht.

Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist es zweifelhaft, ob die Schweiz mit dem Vorgehen gemäss Bundesrat das Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU (FZA) und damit alle sieben Abkommen der Bilateralen I wird weiterführen können. Denn ein detailliertes Kontingentsystem und grundsätzlich strikter Inländervorrang sind mit dem FZA nicht vereinbar. Für die Schweizer Wirtschaft hätte die Abkehr vom bilateralen Weg gravierende Konsequenzen – nicht nur bei der Rekrutierung von Fachkräften. Auch die Aufhebung der weiteren Abkommen würde den Wirtschaftsstandort Schweiz empfindlich schwächen. So würden unter anderem technische Handelshemmnisse wieder eingeführt, wodurch sich etwa grenzüberschreitende Produktezulassungen verteuerten. Wegen der Unverträglichkeit einer detaillierten Kontingentslösung mit dem FZA fordert der Schweizerische Arbeitgeberverband eine FZA-nähere Umsetzung der MEI – beispielsweise ein Verzicht auf Kontingente für Kurzaufenthalter bis zu einem Jahr. In Ergänzung dazu soll eine Schutzklausel zur Anwendung kommen, wie sie der Schweizerische Arbeitgeberverband im Schulterschluss mit weiteren Spitzenverbänden unlängst vorgestellt hat.

Mit seinem Projekt «Zukunft Arbeitsmarkt Schweiz» und der Teilnahme am Integrationsdialog für die Migrationsbevölkerung anerkennt der Schweizerische Arbeitgeberverband, dass die inländischen Arbeitskräfte besser berücksichtigt werden müssen. Von den übrigen vom Bundesrat skizzierten Begleitmassnahmen zur besseren Nutzung des inländischen Potenzials an Arbeitskräften erwartet der Schweizerische Arbeitgeberverband, dass sie wirtschaftsfreundlich und unbürokratisch sind.

Mit der Aufwertung des Frankens hat sich die Situation für die Arbeitgeber in der Schweiz Anfang Jahr schlagartig massiv verschlechtert. Hatte bereits das Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative vor einem Jahr den Unternehmen die Planungssicherheit entzogen, so haben sich die Standortnachteile mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses nun nochmals verschärft. Bereits müssen Unternehmen hierzulande von Investitionen absehen, Arbeitsplätze ins Ausland verlagern und weitere Sparmassnahmen einleiten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Für eine positive wirtschaftliche Entwicklung am Standort Schweiz ist es deshalb unabdingbar, dass die Arbeitgeber möglichst schnell wieder klare Verhältnisse und gute Rahmenbedingungen vorfinden.

Vor dieser Ausgangslage wird sich der Schweizerische Arbeitgeberverband nun im Detail mit der Gesetzesvorlage des Bundesrats auseinandersetzen und im Vernehmlassungsverfahren auf eine möglichst FZA-nahe Umsetzung hinwirken.

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