Sozialpolitik

Behindertengleichstellung: Mehr Pflichten und Unsicherheiten für Unternehmen sind nicht förderlich für Inklusion

Der Nationalrat empfiehlt die Inklusions-Initiative zur Ablehnung, unterstützt und verschärft jedoch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats. Der Schweizerische Arbeitgeberverband anerkennt die Wichtigkeit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich und engagiert sich dafür, dass diese Personen am Arbeitsleben teilhaben können. Die im Gegenvorschlag vorgesehenen Massnahmen für private Arbeitsverhältnisse gehen aber deutlich zu weit: Sie führen zu mehr Rechtsunsicherheit Bürokratie und höheren Prozessrisiken, ohne wirkliche Verbesserungen bei der Inklusion zu erzielen. Der Ständerat muss nun nachbessern.

Mit dem Geschäft 26.029 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» sowie zu einem indirekten Gegenvorschlag. Der Nationalrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, unterstützt allerdings den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats, der ein neues Bundesgesetz sowie Anpassungen an bestehenden Gesetzen umfasst. Dabei soll der Geltungsbereich auf private Arbeitsverhältnisse ausgedehnt werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband anerkennt den politischen und gesellschaftlichen Handlungsbedarf bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen sollen besser am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben können. Eine stärkere Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist gesellschaftlich wichtig und angesichts des Fachkräftemangels auch volkswirtschaftlich sinnvoll.

Entscheidend ist jedoch, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen praxistauglich, verhältnismässig und rechtssicher ausgestaltet werden. Die Rollen von Staat, Sozialversicherungen, Kantonen und Arbeitgebern müssen klar voneinander abgegrenzt bleiben. Inklusion gelingt nicht durch zusätzliche Rechtsunsicherheit, neue offene Arbeitgeberpflichten und Einschränkungen des liberalen Arbeitsmarktes, sondern durch wirksame Unterstützung, gute Koordination und geeignete Förderinstrumente. Obwohl die Arbeitgeber das Ziel der Vorlage teilen, können sie es in der vorliegenden Form nicht unterstützen. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes braucht es vielmehr einen Ansatz, der auf Befähigung, Zusammenarbeit und konkrete Unterstützung statt auf Überregulierung setzt. Dies kann beispielsweise mit Job Coaching, Supported Employment und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen IV, Betroffenen und Arbeitgebern erreicht werden. Mit Compasso hat der Arbeitgeberverband bereits vor Jahren ein Netzwerk geschaffen, das den Arbeitsplatzerhalt und die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen fördert. Nun ist es am Ständerat, auf eine praxistaugliche Lösung hinzuarbeiten und die übermässigen Eingriffe zu korrigieren, damit diese Vorlage auch für die Privatwirtschaft tragbar ist.