Sozialpolitik Altersvorsorge

Ständerat baut Möglichkeiten zur Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge nach Erreichen des Referenzalters aus

Der Ständerat hat eine Motion angenommen, die die Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge nach Erreichen des Referenzalters erleichtern will. Künftig soll eine Weiterführung der Vorsorge auch bei einem Stellenwechsel, nach einem Erwerbsunterbruch oder bei einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit möglich sein, sofern dies im Reglement der Vorsorgeeinrichtung vorgesehen ist. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid des Ständerats.

Der Ständerat macht einen weiteren Schritt, um das freiwillige Arbeiten über das Referenzalter hinaus zu fördern. Nach dem Nationalrat stimmt auch er der Motion 25.4880 zu, die eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen in der beruflichen Vorsorge fordert. Neu soll die Vorsorge in der 2. Säule nach Erreichen des Referenzalters grundsätzlich weitergeführt werden, sofern keine gegenteilige Meldung der versicherten Person erfolgt und die Vorsorgeeinrichtung dies in ihrem Reglement vorsieht. Auch bei einem Stellenwechsel, nach einem Erwerbsunterbruch oder bei einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit soll dies unter Berücksichtigung des Vorsorgereglements neu möglich sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die Motion unterstützt und zeigt sich erfreut über den Entscheid des Ständerats. Aus Sicht der Arbeitgeber war dabei wichtig, dass die Reglementshoheit der Vorsorgeeinrichtungen gewahrt bleibt.