Wegweisender Abstimmungssonntag für die AHV

25. Oktober 2023 News

Am 3. März 2024 kommen gleich zwei Initiativen, welche die erste Säule betreffen, zur Abstimmung: Die Renteninitiative sowie die Initiative für eine 13. AHV-Rente.

Der Bundesrat entschied an seiner heutigen Sitzung, die Stimmbevölkerung am 3. März 2024 gleich über zwei AHV-Initiativen abstimmen zu lassen. Beide Initiativen würden die erste Säule nachhaltig prägen – sowohl positiv als auch negativ.

Die finanzielle Zukunft der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sieht alles andere als rosig aus. Zwar konnte deren finanzielle Situation mit der Annahme der AHV 21-Reform für eine gewisse Zeit stabilisiert werden, bereits ab dem Jahr 2030 wird das wichtige Sozialwerk aber wieder rote Zahlen schreiben. Um die Finanzen der AHV langfristig auf sicheren Grund zu stellen, ist eine nachhaltige strukturelle Reform unausweichlich. Die Renteninitiative würde dafür die optimale Grundlage legen. Sie enthält einen neuen und einzigartigen Mechanismus: Nach der einmaligen Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde dieses automatisch an die Lebenserwartung gekoppelt. Die Forderung der Initiative ist damit zeitgemäss und passt sich der demografischen Entwicklung an. Mit der Renteninitiative könnte die erste Säule auf Jahrzehnte hinaus stabilisiert werden und die wiederkehrenden Diskussionen oder Abstimmungen über eine Erhöhung des Rentenalters wären damit mit einer einzigen Entscheidung abgehandelt.

Umso schädlicher ist die zweite Initiative, die gleichentags vors Volk kommt: Eine 13. AHV-Rente würde einen weiteren unterfinanzierten Leistungsausbau bedeuten, welcher die finanziellen Aussichten der AHV gemäss heutigen Berechnungen mit Mehrkosten von bis zu 115 Milliarden Franken bis 2050 massiv eintrüben würde. Sowohl der Bundesrat als auch die beiden Kammern beurteilten die finanziellen Mehrkosten dieser Initiative bereits als untragbar. Diese Rentenerhöhung nach dem Giesskannenprinzip ist in der finanziell sehr angespannten Lage der AHV klar das falsche Zeichen und auch nicht notwendig, denn bereits heute erhalten bedürftige Rentnerinnen und Rentner über die Ergänzungsleistungen finanzielle Unterstützung.

Der Abstimmungssonntag vom 3. März 2024 wird für die Zukunft der ersten Säule wegweisend sein. Das Stimmvolk hat die Chance, mit der Annahme der Renteninitiative die erste Säule endlich nachhaltig zu stabilisieren und mit der Ablehnung der 13. AHV-Rente utopische und unnötige Ausbauwünsche zu unterbinden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist sich der Relevanz beider Vorlagen äussert bewusst und wird sich im Abstimmungskampf für die nachhaltige Stabilisierung der Renten für die jetzigen und nächsten Generationen einsetzen.