Verbundpartner analysieren unbefriedigende Aufgabenteilung bei den EL

5. Juli 2019 News

Bund und Kantone analysieren in einem gemeinsamen Projekt die Aufgabenteilung beim System der Ergänzungsleistungen. Dieser Schritt ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband längst fällig.

Mehr als zehn Jahre nach der Reform des Nationalen Finanzausgleichs und der Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wollen die beiden Instanzen über die Bücher und weiteres Entflechtungspotenzial eruieren (siehe «Überprüfung der Aufgabenteilung und Finanzierungsverantwortung Bund – Kantone»). Die Ergebnisse der Analyse im Rahmen des Berichts des Bundesrats zur Motion 13.3363 («Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen») vom 28. September 2018 bilden die Grundlage für das vorliegende Mandat. Die Arbeitgeber begrüssen diese Überprüfung, welche die Praxis der Ergänzungsleistungen einschliesst:

Handlungsbedarf in den Sozialversicherungen im Rahmen des Projektmandats

Gemäss Art. 112a BV richten Bund und Kantone Ergänzungsleistungen (EL) aus an Personen, deren Existenzbedarf durch die Leistungen der AHV und IV nicht gedeckt ist. Im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) sind Umfang der EL sowie Aufgaben und Zuständigkeiten von Bund und Kantonen festgelegt. Im Bereich der Existenzsicherung werden die EL zu 5/8 vom Bund und zu 3/8 von den Kantonen getragen. Die Verflechtungen im Bereich der EL machen das System kompliziert und erschweren die Steuerung. Die Kosten für die EL haben in den letzten zwölf Jahren stark zugenommen und machen heute insgesamt rund 4,7 Milliarden Franken (davon 2,4 Milliarden Franken für die Existenzsicherung) pro Jahr aus.

Im Rahmen des Projekts ist eine Entflechtung der EL für die Existenzsicherung zu prüfen. Im Vordergrund steht dabei eine Zentralisierung, wobei die Existenzsicherung gewährleistet bleiben muss und eine Ausweitung der kantonalen Kompetenzen zur Festlegung von leistungsrelevanten Parametern nicht zur Diskussion stehen kann (Quelle: admin.ch).

«Auch wenn diese Analyse bis Mitte 2021 andauern und erst Ende 2022 in einem Schlussbericht und Empfehlungen münden wird, ist sie für die künftige Steuerung der EL entscheidend», ist Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialversicherungen und Sozialpolitik beim Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV), überzeugt. Die Arbeitgeber sind dazu bereit, sich aktiv in die Projektarbeit einzubringen, entspricht die Aufgabenentflechtung der EL doch einer langjährigen Forderung (siehe unter anderem Vernehmlassung EL-Reform, 2016).

Das Gutachten «Analyse der Kostentreiber in den Ergänzungsleistungen. Fakten, Probleme, Lösungsmöglichkeiten» von Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger (Universität Luzern) zeigte deutlich, dass das EL-System transparenter und einfacher werden muss. «Die Maxime muss lauten: Wer zahlt, befiehlt», bringt Kaiser das Ziel auf den Punkt, denn «heute bezahlt der Bund für Entscheide, die auf kantonaler Ebene gefällt werden – und umgekehrt.»