Steigende AHV-Kosten: Nur eine Erhöhung des Referenzalters bewahrt unsere Kaufkraft

Die Einführung der 13. AHV-Rente ist beschlossen – doch die Finanzierung bleibt weiterhin unklar und wird im Parlament zurzeit diskutiert. Klar ist, dass die AHV bereits heute vor erheblichen finanziellen Herausforderungen steht, die durch die Demografie weiter verschärft werden. Eine Erhöhung des Referenzalters ist unumgänglich, wenn Steuern und Abgaben nicht ins Unermessliche steigen sollen.

Die Schweiz hat im März 2024 die Einführung einer 13. AHV-Rente beschlossen. Der Ständerat hat sich kürzlich auf eine jährliche Auszahlung ab 2026 geeinigt – doch über die Finanzierung herrscht nach wie vor grosse Unklarheit. Diese Woche hat die Sozialkommission des Ständerats darüber diskutiert, ohne aber eine Entscheidung zu treffen.  

Was wir wissen, ist, dass die AHV ohne Zusatzfinanzierung ab 2026 ein Defizit schreibt und sich die Finanzsituation laufend verschlechtert – bedingt durch die Pensionierungswelle der Babyboomer-Generation und eine sich akzentuierende Demografie. Gleichzeitig – und trotz klammer Finanzsituation – reissen die kostspieligen Ausbauwünsche in den Sozialwerken nicht ab.  

Nächste milliardenteure Initiative ohne Finanzierungsvorschlag in der Pipeline 

Die Kosten der 13. AHV-Rente belaufen sich 2026 auf 4,2 Milliarden Franken und steigen dann laufend an. Und bereits steht mit der Mitte-Initiative zur Aufhebung der Plafonierung der Rente von Verheirateten die nächste milliardenteure Initiative auf der politischen Agenda. Auch sie macht keinen Finanzierungsvorschlag: Dieses Problem müsste das Parlament lösen.  

Ohne Finanzierung immer mehr Geld verteilen funktioniert nicht: jemand muss bezahlen 

Ein interner Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen im Auftrag der Sozialkommission des Ständerats zeigt gemäss NZZ, dass selbst massive Abgabenerhöhungen die Finanzlöcher nicht stopfen können. Eine Hochrechnung, die sowohl eine starke Erhöhung der Mehrwertsteuer (+1 Prozentpunkt) als auch höhere Lohnabzüge (+0,8 Prozentpunkt) berücksichtigt, würde der AHV ab 2035 jährlich 8,2 Milliarden Franken zusätzlich einbringen – doch selbst würde dies würde nicht ausreichen, um die AHV langfristig zu stabilisieren. Die die Demografie akzentuiert sich bis dann laufend und mit ihr steigen die Kosten für die AHV.  

Strukturelle Reformen sind zur Stabilisierung der AHV zwingend notwendig  

Es gilt also, der Realität in die Augen zu schauen: Ohne grundlegende Reformen wird die AHV weiter in Schieflage geraten. Werden strukturelle Reformen – allen voran eine Erhöhung des Referenzalters – weiter aufgeschoben, bedeutet dies eine laufende Erhöhung der Belastung durch höhere Steuern und Abgaben. Und folglich eine Einbusse der Kaufkraft sowie Fehlanreize, welche die Arbeit unattraktiv machen.  

Eine Erhöhung des Referenzalters wäre erstens nachhaltig und brächte zweitens Mittel in jenem Umfang, in dem sie notwendig sind. Während viele europäische Länder diesen Schritt längst vollzogen haben, wird er in der Schweiz weiterhin vertagt. Doch die Alternative – steigende Mehrwertsteuern und höhere Lohnabgaben – ist insbesondere unfair gegenüber den jungen Generationen. Es kann nicht sein, dass immer neue Lasten auf die Erwerbstätigen abgewälzt werden, während strukturelle Massnahmen tabu bleiben. 

Die Politik ist in der Pflicht, die AHV nachhaltig zu sichern, anstatt kurzfristige Wahlgeschenke zu verteilen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert deshalb eine rasche Klärung der Finanzierung der 13. Rente, und spricht sich für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung bis zur nächsten grossen AHV-Reform aus. Diese muss zwingend eine Anpassung des Referenzalters beinhalten – alles andere ist finanzpolitisch unverantwortlich und gefährdet die Stabilität unseres wichtigsten Sozialwerks.