Sozialpolitik Altersvorsorge

AHV2030: Der Bundesrat verschliesst die Augen vor der demografischen Realität

Mit der Vorlage AHV2030 schickt der Bundesrat einen Entwurf in die Vernehmlassung, die statt auf eine strukturelle und umfassende Reform auf ein Massnahmenbündel aus zusätzlichen Einnahmen, einer breiteren Beitragserhebung und punktuellen Anreizen für längeres Arbeiten setzt. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes verkennen diese Vorschläge das Ziel, die AHV auf die nächsten Jahre hinaus zu stabilisieren. Strukturelle Massnahmen wie ein höheres Referenzalter lassen sich angesichts der demografischen Ausgangslage nicht weiter aufschieben.

Der Bundesrat hat die Reform AHV2030 in die Vernehmlassung geschickt. Wie bereits in den Leitlinien angekündigt, präsentiert sich darin ein Bündel an Massnahmen mit einem starken Fokus auf zusätzliche Einnahmen und punktuellen Systemanpassungen, anstatt die Wurzel des Problems – der demografische Wandel – zu adressieren. Unter dem Deckmantel «Modernisierung» sollen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende und KMU stärker belastet werden und mehr administrativen Aufwand aufgebürdet erhalten. Geringe Mehreinnahmen stünden damit einem AHV-Milliardendefizit ab 2026 gegenüber. Die Vorlage AHV 2030 liefert zudem kein transparentes Gesamtbild über die langfristige Finanzierung der AHV, da zentrale Parameter – insbesondere die Finanzierung der 13. AHV-Rente – offen bleiben.

Anreize gehen in die richtige Richtung – ersetzen aber keine strukturelle Reform

Die Reform AHV2030 verfolgt gemäss erläuterndem Bericht mehrere Ziele: Sie soll die AHV für die Jahre 2030-2040 finanziell stabilisieren, den Beitragsbezug modernisieren, längeres Arbeiten fördern, die berufliche Vorsorge punktuell anpassen, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften modernisieren, einen finanziellen Interventionsmechanismus einführen und zusätzliche Datengrundlagen für spätere Reformen schaffen. Damit enthält die Reform AHV2030 zwar einzelne Elemente, die in die richtige Richtung gehen. Dazu gehören namentlich Anreize zur freiwilligen Weiterarbeit nach dem Referenzalter und die bessere Rentenwirksamkeit von Beiträgen nach 65. Stossend ist allerdings, dass die Vorlage auch in die 2. Säule eingreifen und das Mindestalter für den Bezug von Altersleistungen in der beruflichen Vorsorge von 58 auf 63 Jahre erhöhen will. Eine generelle Anhebung des frühesten Bezugsalters greift erheblich in bestehende Vorsorgelösungen ein. Die Stärken der 2. Säule – Freiheit und Flexibilität – würden damit untergraben und gefährden ein austariertes, erfolgreiches Vorsorgesystem.

Ein höheres Referenzalter wirkt doppelt

Die Massnahmen, die die Reform AHV2030 vorsieht, setzen in erster Linie auf der Beitragsseite an. Doch Lücken müssen nicht zwingend über neue Beiträge geschlossen werden. In der heutigen digitalisierten Welt gibt es andere Lösungen, um Betroffene auf ihre Beitragspflicht hinzuweisen. Dass der Bundesrat den wirksamsten Hebel – das Referenzalter – mit der heutigen Ausgangslage nicht in Bewegung setzen will, wirkt mutlos und verschliesst die Augen vor der demografischen Realität: In der Schweiz hat die Zahl der Menschen ab 65 Jahren die der unter 20-Jährigen mittlerweile überholt. Es scheiden mehr Menschen aus dem Arbeitsmarkt aus, als inländische Arbeitskräfte nachrücken. Die Zahl der Erwerbstätigen, die die Rente eines Pensionierten im Umlageverfahren finanzieren müssen, wird weiter sinken. Unter diesen Vorzeichen wäre es nur schon rein rechnerisch notwendig, beim Referenzalter anzusetzen, da dieses sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabenseite eine Wirkung entfaltet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert deshalb, dass die Reform AHV2030 um eine echte strukturelle Komponente ergänzt wird. Dazu gehört insbesondere eine schrittweise Erhöhung des Referenzalters oder ein regelgebundener Mechanismus, der das Referenzalter langfristig an die demografische Entwicklung koppelt. Gleichzeitig braucht es gezielte Lösungen für Personen mit langen Erwerbsbiografien, körperlich belastenden Berufen oder tiefen Einkommen. Strukturreformen und soziale Abfederung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die finanziellen Löcher der AHV nicht stopfen

Die AHV2030 solle keine Elemente einer Referenzaltererhöhung enthalten, sagte die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an der heutigen Pressekonferenz. Das ist angesichts der demografischen Situation unverantwortlich, will man nicht laufend Abgaben und Steuern erhöhen. Damit verweigert sich der Bundesrat einer ehrlichen Debatte und verkennt die Folgen, die das Beharren auf dem Referenzalter 65 für künftige Generationen haben wird. Die Debatte um die Finanzierung der 13. AHV-Rente hat der Bevölkerung zudem vor Augen geführt, dass es – entgegen der Versprechungen der Initianten – alles andere als einfach ist, zusätzliche Mittel für die AHV aufzubringen. Werden strukturelle Reformen immer weiter aufgeschoben, droht Gefahr, dass früher oder später Lohnabgaben die finanziellen Löcher stopfen müssten, damit das Rentenversprechen der AHV noch eingelöst werden kann. Dies würde sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende auf empfindliche Weise treffen: Höhere Lohnbeiträge verteuern Arbeit, erhöhen die Personalkosten der Unternehmen und reduzieren das verfügbare Einkommen der Arbeitnehmenden.